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Personal information
I am:
Male, heterosexual
From:
Nürnberg e, Germany
Seeking:
Female, heterosexual
Interests
and fetishes:
and fetishes:
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nadiaala
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GeheimesVerlangen
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lilli-milli
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Auch ein bitten meiner seite, zu irgend einen Zeitpunkt darf der Täter nicht akzeptieren, er darf mir keine Möglichkeit eines Rücktrittes gewähren !!
geforterte Handlungen
Überfallen Fesseln,knebeln und bei bedarf die Augen verbinden, nach der vergewaltigung muß mich der Täter gefesselt zurück lassen
Ich fordere von den Tätern explizit Härte und Rücksichtslosigkeit
inklusive der Nutzung ihrer körperlicher Überlegenheit. Ich möchte weder Zärtlichkeit noch irgend welche Gerede keinerlei Höflichkeit, lediglich die Einhaltung der Regeln.
Der Täter sollte eine Maske tragen oder in anderer Form unkenntlich sein!
Es sollte in keiner Form pers. Kontakt auf gebaut werden. Der Täter sollte unbekannt sein und bleiben.
Es soll Bildmaterial der Vergewaltigung angefertigt werden, Kopien sind verfügbar zu machen, es soll das Bildmaterial veröffentlicht werden dies wäre mir mitzuteilen (z.B. mit Link per Mail).
Es werden für den Geschlechtsverkehr keine Schutzmaßnahmen erwartet.
Zugelassen sind folgende Handlungen:
Geschlechtsverkehr mit der Vagina
Geschlechtsverkehr mit dem Mund
Geschlechtsverkehr mit der Hand
Geschlechtsverkehr mit den Brüsten
Anspucken, Anpissen und Besamen
Anfassen, Abgreifen, Küssen, Lecken des gesamten Körpers
Verbale Erniedrigung und Demütigung (Dirty talk)
Hartes Kneten und leichte Schläge (Spanking) der Geschlechtsorgane
Einführen von Gegenständen geeigneter Form und Größe in Mund und Vagina
Entkleiden, ohne Rücksicht auf Schäden (zerreisen, zerschneiden ec.)
Mitnahme des während der Durchführung der Vergewaltigung getragenen Kleidung einschl. des Slips
Verbringung an einen für die o.g. Handlungen geeigneten Ort und
Herbeiführen einer geeigneten Lage bzw. Stellung
Verbinden der Augen
Sollte die Vergewaltigung in meiner Wohnung Gothering 18, 90547 Stein oder meines Freundes in der Pappenheimerstr. 3, 90522 Oberasbach erfolgen, ist das Eindringen zulässig.
Sollte die Vergewaltigung in einem vom Objekt benutzen Auto oder anderen
Verkehrsmittel erfolgen, ist das Öffnen und Eindringen in diese Verkehrsmittel zulässig.
Sollten durch die in diesem Paragraphen aufgeführten Handlungen Verunreinigungen oder Beschädigungen an Sachen entstehen, werden der oder die Täter nicht dafür haftbar gemacht.
unzulässige Handlungen
Geschlechtsverkehr mit dem Anus des Objektes (Analverkehr)
Jegliche Nutzung von Kot
Zufügen extremer Schmerzen (Messer, Nadeln, Wachs, Stock- oder Peitschen-
Schläge, …)
Zufügen bleibender körperlicher oder anderer vorhersehbarer Schäden
Mitnahme von Gegenständen aus meinen Besitz bzw. der Wohnung des
Freundes bzw. eines ggf. genutzten Verkehrsmittels. Hiervon explizit ausgenommen ist der zum Zeitpunkt der Durchführung meine getragene Kleidung