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Der Sklavenvertrag

Der Sklavenvertrag

SKLAVENVERTRAG

Vertrag zwischen Sklavin und Herrn
Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen
der Sklavin / _______________und ihrem
Herrn oder Meister _________________
abgeschlossen

Der Vertrag beginnt am _____________________________2017

Dieser Vertrag wird in dem Wissen beider Partner unterzeichnet, dass dieser Kontrakt keinerlei Geltung vor Gericht hat und beide Partner verzichten auf die Möglichkeit, etwaige Punkte dieses Vertrages bei einem ordentlichem Gericht anzuklagen. Unter diesem Wissen verpflichten sich beide Parteien, moralisch nachfolgende Punkte so genau wie irgend möglich einzuhalten.

Vertragsgegenstand, Zweck
Dieser Vertrag wird zwischen beiden Parteien geschlossen um die Beziehung zwischen der Sklavin und des Herrn zu Regeln. Der Vertrag regelt im Groben grundlegende Pflichten, Vorschriften und Verbote beider Parteien.

Dieser Vertrag kommt deswegen zur Anwendung, um möglichst alles zu regeln. Ein primäres Ziel ist es, die Sklavin zu erziehen und zu einer gehorsamen und ergebenen guten Sklavin zu formen. Diese Situation entstand aus sexuellem Antrieb beider Parteien und ist folglich einer der wesentlichen Gründe, eine Dom-Sub-Beziehung zu beginnen und fortzusetzen. Ziele dieses Verhältnisses sind einerseits die Erfüllung der Lust des Herrn am Unterwerfen,
Demütigen, Bestrafen und (auch und vor allem sexuellen) Benutzen seiner Sklavin und sie zu einer guten
Sklavin zu erziehen. Die Sklavin andererseits soll genau dieses Gefühl des Erfahrens von Zwang, des
Gedemütigt, des Zurückstellens des eigenen Willens und des sexuellen Benutzerdefinierten. Sie soll hineingeführt werden in ihre Rolle als tabu lose, die guten Sitten ignorierende,unterworfene, perverse und rechtlose Sklavin, die nur dem Zweck dient, ihren Herrn zu erfreuen, ihm zu dienen und ihm zur Verfügung zu stehen.

Ziel beider Parteien ist es, die Sklavin in Abhängigkeit ihres Herrn zu bringen.
Dieser auf die Sklavin ausgeübte Zwang - auch mittels diesen Vertrages - ist einer der wichtigsten Gründe, warum beide Parteien diese Art der Dom-Sub-Beziehung anstreben. Auch deswegen, weil sich daraus für beide ein sexueller Lustgewinn ergibt. Ein weiteres und tieferes Hirneinsteigern in diese Situation ist für Den Herrn, vielmehr aber für die Sklavin unumgänglich, aber auch ausdrücklich gewollt.

Laufzeit
Es wird eine Laufzeit ohne vertraglich geregeltes Vertragsende festgelegt. Die Laufzeit startet mit Unterzeichnung. Dieser Vertrag hat Gültigkeit, solange er existiert. Der Vertrag kann nur durch den Herrn beendet werden. Die Sklavin befindet sich bis _________ 2017 in Probezeit. Wird sie nicht von Ihrem Herrn entlassen, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 3 Monate. Die Sklavin hat kein Recht auf Kündigung – dies ist ihr ausdrücklicher Wunsch Es wird eine Probezeit vereinbart. Sie startet mit Unterzeichnung und endet ____________.2017 wenn keine schriftlichen kündigen wird geht der Sklavenvertrag weiter und bleibt immer bestehen auch wenn der Herr mich heiratet und mich immer noch als Sklavin haben möchte Zusatz vereinbart werden ( siehe Seite 29 und 30 )

Allgemeines
Die Sklavin steht ihrem Herrn in ihrer freien Zeit zur Verfügung. Sie übergibt ihren Herrn dann alle Rechte an ihrem Körper, ihrer Seele und ihrer Zeit. Alle in diesem Vertrag vereinbarten Regeln und Aufgaben können von dem Herr in dieser Zeit mit sofortiger Wirkung eingefordert werden.

Über die nicht freie Zeit der Sklavin beschränkt sich dieser Vertrag darauf, das Leben der Sklavin so normal wie möglich zu gestalten. Die Einhaltung und Erfüllung von Pflichten, Vorschriften, Verbote und Aufgaben werden allerdings dadurch nicht außer Kraft gesetzt. Der Vertrag bleibt in jedem Moment (ob freie Zeit der Sklavin oder keine freie Zeit der Sklavin) grundlegender Bestandteil, welcher wie oben erwähnt, die Beziehung zwischen Sklavin und Herrn regelt.

Zeitdauer
Ich verspreche hiermit, meinem Herrn vollkommen als Sklavin zu gehören, das heißt, ihm 24 Stunden am Tag bereit zu stehen. Ich werde mich vollkommen dem Verlangen und den Wünschen meines Herrn unterordnen, ohne durch Dritte beeinflusst zu werden.

Mein Sklaven da sein beginnt mit Unterschrift am _________________2017 in der Zeit wo beiden Seiten unterschrieben haben muss der Sklavin das Halsband angelegt werden. Die Sklavin hat dem neuen Herr als willkommen den Schwanz zu blaßen und sein Sperma in ihren Mund hat seine sklavin auch willkommen heißen …......

Allgemeine Regeln

- Die Sklavin ________ ist es untersagt, ohne Erlaubnis ihres Herrn zum Orgasmus zu kommen.

- Die Sklavin _________ ist es verboten, ihre Scham oder ihre Brüste zu berühren, außer wenn ihr Herr sie dazu auffordert, oder zur Körperpflege.

- Die Sklavin _________ darf keinen sexuellen Kontakt zu anderen Männern oder Frauen haben, es sei denn ihr Herr befiehlt es.

- Die Sklavin ___________ gelobt dem Herrn in jeder Hinsicht vollständigen Gehorsam. Ihr Körper, Geist und ihre Zeit gehören vollkommen Ihm.

- Die Sklavin ___________ hat das Recht zu weinen, zu schreien und zu betteln, aber sie erkennt die Tatsache an, dass diese Gefühlsregungen keinen Einfluss auf ihre Behandlungen haben müssen. Außerdem weiß sie, dass ihr Herr, wenn er sich durch ihre Laute gestört fühlt, sie knebeln kann, oder sie auf andere Weise zum schweigen zwingen kann.

- Die Sklavin ____________ hat ihren Körper, ihrem Herrn jederzeit zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren erklärt sich die Sklavin damit einverstanden, dass ihr Herr über das Recht verfügt, ihren Körper anderen zur freien Verfügung zu stellen.

- Die Sklavin ___________ hat immer zu zeigen, dass sie ihre Rolle zu dienen und zu gehorchen, akzeptiert, sowohl zu Hause, als auch an anderen, von ihrem Herrn befohlenen Orten. Sie ist sich dessen bewusst, dass ihr Herr ihren Körper und ihren Geist frei nach seinen Wünschen benutzen kann. Eventuelle Grenzen müssen vorher besprochen werden und in diesem Vertrag festgelegt sein.

- Die Sklavin _____________ hat das Recht, ihren ursprünglichen Namen zu behalten, sie wird von ihrem Herrn zu gegebener Zeit einen neuen Namen erhalten, auf den sie zu hören hat. Bis zu diesem Zeitpunkt, wird die Sklavin von ihrem Herrn nur mit angesprochen.

- Die Sklavin _____________ hat sehr sorgsam mit ihrem Körper umzugehen, d.h. Sie wird ihren Körper nach allen Regeln der Kunst pflegen. Außerdem hat sie die Pflicht, ihren Körper jeden Tag von sämtlichen Körperhaaren zu befreien, ausgeschlossen ist das Kopfhaar.

- Die Sklavin _____________ wird jede ihr gestellte Frage ehrlich und direkt beantworten. Sie ist bereit, ihrem Herrn jederzeit Auskunft über ihren körperlichen und seelischen Zustand zugeben.

- Die Sklavin _______________ hat nach Möglichkeit so oft wie möglich, täglich, ihren Anal Plug dessen Größe vom Herrn bestimmt wird zu tragen!

- antwortest nur, wenn Du direkt angesprochen wurdest.

- Aufgaben, die Dir auf erledigt werden, beantwortest Du stets mit: " Ja, Herr."

- Beim Oralverkehr ist Sperma stets zu schlucken!

- Dein Sklavenleben endet mit Vertragsende oder bei uneingeschränktem Vertrag mit dem Verzicht deines Herrn zustand zu geben. Wenn der Herr von seiner Sklavin _________ verlangt, offen und ehrlich über Dinge zu reden, die sie belasten oder quälen, so darf die Sklavin __________ dies nicht als Erlaubnis interpretieren, zu winseln oder sich zu beklagen.

- Sie wird ihre Antworten höflich und respektvoll formulieren, und dann ehrfürchtig auf die Entscheidung ihres Herrn warten, die sie dann dankbar akzeptieren muss.

- Die Sklavin ______________ verpflichtet sich, das geistige und körperliche Eigentum an ihrer Person vollständig ihrem Herrn zu übergeben. Der Herr kann über das Eigentum nach seinem Willen verfügen.

- Die Sklavin ______________ verpflichtet sich, alle ihre persönlichen Ansichten, Wünsche, Bedürfnisse und Kritiken auf das absolut unumgängliche Maß zu reduzieren. Sie übernimmt die Wertvorstellungen ihres Herrn und wird versuchen, diese so gut ihr möglich ist nach zukleben.

- Die Sklavin ________________ erlaubt es dem Herrn ausdrücklich, sie zu bestrafen. Sei es wegen Verfehlung aus dem Vertrag, anderen Verfehlungen oder nach freier Entscheidung des Herrn. Sie wird keine Kritik an der Strafe an sich oder an der Höhe des Strafmaßes üben. Sie hat sich nach jeder Bestrafung demütig zu bedanken.

- Die Sklavin _____________ wird sich bedingungslos an alle Regeln halten, die neben diesem Vertrag schriftlich oder mündlich aufgestellt wurden. Sie ist sich bewusst, dass jeder Regelbruch bestraft wird. Regelbuch siehe unten ( und muss auch unterschrieben sein )

- Die Sklavin ________________ wird sich mit allen Kräften bemühen, ihrem Herrn perfekt zu dienen, gehorsam zu sein und vorausschauend jene Handlung zu unternehmen, die ihr Herr von ihr erwartet.

- der Herr garantiert seiner Sklavin, keinerlei Handlungen vorzunehmen, die bleibende Schäden an Geist und Körper der Sklavin nach sich ziehen können.

- der Herr garantiert die Anonymität und Unantastbar der Sklavin ________________ in der Öffentlichkeit zu wahren und sie vor Dritten zu beschützen.

- der Herr ist sich bewusst, dass das Wohlergehen der Sklavin ________________ ausschließlich von ihm abhängt und wird alle notwendigen Handlungen vornehmen, dieses wohlergehen im Rahmen dieses Vertrages sicherzustellen.

- der Herr räumt der Sklavin _______________ ausdrücklich ein Vetorecht gegen diesen Vertrag ein. Das Veto wird von der Sklavin __________________ mit dem Wort „_________“ bekannt gegeben und vom Herr bedingungslos akzeptiert. Der Vertrag verliert somit seine Gültigkeit.

- Beide Partner schließen diesen Vertrag in gegenseitiger Anerkennung und Liebe ab. Der Vertrag dient dazu, die größtmögliche Achtung und Unterstützung des Partners schriftlich festzulegen.

Anrede des Herrn durch die Sklavin ___________________:

Wenn der Herr in seinem Sprachgebrauch das Wort „Sklavin“ benutzt, hat die Sklavin das Wort„Herr“ zu benutzen. Auf Fragen hat sie mit „Ja, Herr“ oder „Nein, Herr“ zu antworten bzw. den Satz mit „Herr“ abzuschließen. Der Sklavin _______________________ ist es nicht erlaubt, unaufgefordert zu sprechen. Duldet ein wichtiger Redewunsch der Sklavin _________________ keinen Aufschub, hat er mit „Herr“ zu beginnen

- Die Sklavin _______________ ist stets bestrebt, der Beziehung eine positive Entwicklung zu gewährleisten und wird ihr bestes dafür tun.

- sein Körper und Geist gehören dem Herrn, der jederzeit und überall damit tun und lassen kann, was er will.

- Auch lst jeden Willen des Herrn widerspruchslos und unverzüglich. Deine Wünsche und Neigungen sind dabei uninteressant.

- ohne anders lautende Anordnung lieferst du dich stets in deiner Dienstkleidung und schmucklos außer Piercings, als Sklavin auch ungeschminkt , ohne Vorbehalte zur Vornahme jeder Art von Fesselung, körperlicher Züchtigung, quälender Behandlung und sexuellen Praktiken hetero- und homosexueller Natur der Gnade des Herrn auch !
- wenn dein Herr kommt, nimmst du die devote Auslieferungsstellung an: Still stehen, Hände auf dem Rücken und den Blick leicht gesenkt.

- der geringste Verstoß gegen die Regeln wird bestraft. Du hast dich deiner Behandlung lautlos, ohne Stöhnen, Schreien oder Weinen zu unterziehen! Schläge , werden laut mit gezählt.

- du antwortest nur, wenn du direkt angesprochen wurdest. Aufgaben, die dir auferlegt werden, beantwortest du stets mit: „Ja, mein Herr.“

- beim Oralverkehr ist Sperma stets zu schlucken!

-Dein Sklavenleben endet mit Vertragsende oder bei uneingeschränktem Vertrag mit dem Verzicht deines Herrn.

- Alle Vorbehalte oder Einschränkungen der Sklavin _______________ müssen vor erstmaliger Auslieferung festgehalten werden, um gültig zu sein.

- Du darfst deine Blöße nie unerlaubt bedecken!

- Du bist stets glatt rasiert (Intim und Achseln und Beine)

- du sitzt stets mit leicht geöffneten Oberschenkeln, gewährst so freien Zugriff auf deine Scham!

- Auf Anforderung hast du jederzeit und allerorts einzelne Kleidungsstücke (Schuhe, Strümpfe, Slip, BH, u.s.w.) abzulegen, dich teilweise zu entblößen und die Geschlechtsteile (Scham, Brüste) frei zu zeigen, oder dich ganz zu entkleiden, splitternackt zu präsentieren.

- Während einer Behandlung hast du kein recht auf sexuelle Befriedigung, du musst hingegen damit rechnen, jederzeit (Sklavin auch während der Regelblutung!) sexuell benutzt zu werden.

- Auf Anordnung befriedigst du dich jederzeit selbst bis zum Höhepunkt!

- Als Sklavin __________________ darfst du dich, ohne Anordnung, nicht selbst befriedigen.Die Verhaltensregeln der Sklavin ________________.

- Ich diene und gehorche meinem Herr

- Ich ehre meinen Herr als Person, die Gedanken meines Herr und seinen Körper.

- Ich erkenne ohne Zweifel die Macht, die mein Herr über mich besitzt, an.

- Mein größtes Ziel ist es, meinem Herr eine perfekte Sklavin zu sein. Alle meine Handlungen und Gedanken ordne ich diesem Ziel unter.

- Ich vertraue meinem Herr . Er weiß, was für mich am Besten ist, er entscheidet für und über mich und er wacht über mein Wohlergehen.

- Ich bin ein Objekt meines Herr. Mein Körper und mein Geist sind das Eigentum meines Herr.
- Durch meinen Herr erhalte ich die Kraft, ihm eine gute Sklavin zu sein.

- Ich lege meinen Willen ab und nehme die Wünsche, Ansichten und Ziele meines Herr an.

- Meine Entscheidungen basieren einzig darauf, meinem Herr in seinen Zielen unterstützen und seinen Augen Gefallen finden werden.

- Ich verstehe, dass ich die hohen Ansprüche meines Herr niemals vollständig erfüllen kann. Trotzdem bemühe ich mich mit allen meinen Kräften und zu jeder Zeit, diesem Ziel näher zu kommen.

- Ich verhalte mich stets so, wie es meine Stellung als m meines Herr entspricht.

- Auch wenn mein Herr nicht anwesend ist, verhalte ich mich genau wie bei seiner Anwesenheit.

- Mein Verhalten in Gesellschaft ist so, dass es weder mich noch meinen Herr bloßstellt. Trotzdem bemühe ich mich auch in Gesellschaft, meinem Herr stets zu signalisieren, dass ich seine Sklavin bin.

- Es steht dem Herr frei, mich nach seinem Belieben zu bestrafen.

- Ich verstehe, dass Bestrafung ein Mittel ist, mich zu einer besseren Sklavin zu erziehen und empfinde daher jede Strafe als Wichtiges und Hilfreiches für mich.

- Ich werde niemals gegen die Art oder Schwere der Strafe protestieren, sei es in Worten oder Gedanken. Es liegt allein an meinem Herr , das Strafmaß festzulegen.

- Ich werde jede mir auferlegte Strafe demütig entgegennehmen. Sollte die Strafe eine Handlung von mir erfordern, werde ich diese Handlung so schnell es mir irgendwie möglich ist vornehmen.

- Weil ich verstehe, dass Bestrafung ein wichtiges Mittel für meine Erziehung ist, werde ich mich nach jeder Bestrafung bei meinem Herr dafür ehrlich bedanken. Ich werde meinem Herr eine Gefühle während der Bestrafung erklären und werde erklären, wie ich mich in Zukunft richtig verhalten werde.

- Mein Körper ist das wichtigste Geschenk, das ich meinem Herr machen kann.

- Ich unternehme alles, um meinem Körper als das Eigentum meines Herr fit zuhalten. Ich achte auf Gesundheit.

- Ich weiß, dass mein Körper schwach ist und mir mein Herr immer wieder meine Grenzen zeigen wird. Ich werde alles unternehmen, diese Grenzen möglichst weit hinauszuschieben um so den Vorstellungen meines Herr besser zu entsprechen.

- Ich pflege meinen Körper, damit mein Herr stets Freude daran hat. Ich achte täglich darauf, dass mit Ausnahme des Kopfhaares keinerlei Behaarung an meinem Körper erlaubt ist.

- Ich informiere meinen Herr, wenn ich meine Monatsblutung bekomme und wann diese zu ende ist.
- Mein Körper soll stets die Augen meines Herr erfreuen. Ich unternehme daher alles, ihn so attraktiv wie möglich zu präsentieren.

- Mein Po ist für meinen Herr ebenfalls ein Zugang in mich.

- Mein Körper ist das größte Geschenk, dass ich meinem Herr geben kann. Ich bin stolz auf meinen Körper und zeige ihn meinem Herr daher, wann immer es mir möglich ist, wie er es wünscht.

- Sollte meine Nacktheit aus triftigem Grund nicht möglich sein, achte ich darauf, dass meine Kleidung meine Körperformen gut zur Geltung bringt und meinem Herrinnen leichten Zugang zu meinem Körper erlaubt.

- Das Tragen eines BH´s ist mir im privatem Bereich untersagt. Ebenso ist mir das Tragen von Strumpfhosen untersagt. Bei kühler Witterung trage ich Strümpfe oder Pant´s, welche im Schritt offen sind.

- Bei Neuanschaffung von Kleidung achte ich darauf, dass sie meine Stellung als Sklavin unterstreichen.

- Auch in Gesellschaft verhalte ich mich so, dass mein Herr jederzeit erkennen kann, dass ich seine Sklavin bin.

- Das Überkreuzen der Arme vor der Brust ist mir untersagt, ebenso das Verdecken von Brust und Schambereich mit den Händen. Im Stehen halte ich meine Hände, wann immer möglich, am Rücken gefasst.

- Meine Sexualität ist einer der wesentlichen Bestandteile meiner Persönlichkeit als Sklavin

- Ich werde meine Gedanken darauf trainieren, dass meine Sexualität und meine Stellung als Sklavin zu einer Einheit verschmelzen.

- Ich werde mich nur dann erotisch berühren, wenn mein Herr dies gestattet, sei es an den Brüsten, an meiner Vagina, an meinem Po oder an jeder anderen Stelle, an der ich erotisch empfänglich bin.

- Ich werde nur dann einen Orgasmus erleben, wenn mein Herr dies gestattet.

- Ich verstehe, dass ein Orgasmus, gleich auf welche Art, ein Geschenk meines Herr ist. Ich werde ihm deshalb über jeden Orgasmus, den ich erlebt habe, gleich in welcher Situation und durch wen auch immer, einen Bericht ablegen, in dem ich ihn für sein Geschenk danke und ihm meine Gefühle und Empfindungen beschreibe.

- Ich bemühe mich, alle Stellen bei meinem Herr zu entdecken, an dem er sexuell erregbar ist, sowie seine Vorlieben zu befriedigen und zu den Meinigen zu machen.

- Der Samen ist das Intimste, das ich von meinem Herr empfangen darf. Sollte mein Herr seinen Samen in meinen Mund ergießen, werde ich niemals auch nur einen Tropfen davon verschwenden. In jeder anderen Situation werde ich versuchen, möglichst viel dieser Samen in mir oder an mir zu behalten.

- Die sexuelle Befriedigung meines Herr ist mein wichtigstes Ziel als Sklavin. Meine eigenen Bedürfnisse, meine Wünsche und meine Erregung werde ich hinter dieses Ziel stellen.

- Ich verstehe, dass mein Herr stets um meine Sicherheit und meiner Unversehrtheit besorgt ist und danke ihm dafür.

- Mein Herr wird versuchen, meine persönlichen Grenzen zu erreichen und zu erweitern. Wann immer es mir möglich ist, versuche ich durch mein Verhalten meinen Herr darüber zu informieren, wie nahe ich meiner Grenze bin.

- Für den Fall, dass mein Herr unbewusst meine Grenze überschreitet, kann ich mein „Safeword“ verwenden. Ich verstehe, dass das Verwenden des „Safeword“ notwendig sein kann, aber nur in Ausnahmefällen Anwendung finden darf.

- Ich verstehe, dass mein Herr auf meine geistige und körperliche Unversehrtheit achtet. Kurzzeitige Zeichen meines Herr, wie z.Bsp. Striemen nach einer Bestrafung, trage ich mit Stolz und danke meinem Herr für diese Auszeichnung meines Körpers.

- Sollte mein Herr eine dauerhafte Zeichnung meines Körpers wünschen, wird er mir das mitteilen und meine Zustimmung dazu einholen. Wann immer es mir möglich st, werde ich um ein solches Zeichen selbstständig bitten.

- Als Sklavin verhalte ich mich stets so, dass mein Herr im Beisein anderer Herr, Herrinnen oder Sklaven/innen stolz auf mich ist.

- Sollte mein Herr es für richtig erachten, mich an einen anderen Herr oder Herrin zu verleihen, so werde ich diesem bzw. dieser nach den Maßgaben meines Herr eine Sklavin sein.

- Sollte mein Herr es für richtig erachten, gemeinsam mit mir noch eine andere Sklavin zu halten, so werde ich gemeinsam mit diesen meinem Herr dienen. Dabei werde ich für meinen Herr jedoch immer die m Nr.1 bleiben! Ich werde weitere Sklavin anlernen und für meinen Herr formen.

- Sollte mein Herr es mir gestatten, dass ich mit einer anderen Person, anderen Herr oder mit einem/r Sklaven/in, einem/r m erotischen Kontakt habe, so werde ich alles in meiner Kraft stehende tun, ihn/sie sexuell zu befriedigen, wie es mein Herr wünscht. Mir ist es untersagt, eigenständigen erotischen oder sexuellen Kontakt zu anderen aufzunehmen.

- Obwohl mich mein Herr verleihen kann, bleiben meine Gedanken ausschließlich bei meinem Herr. Jede Berührung eines anderen Menschen empfinde ich so, wie wenn sie von meinem Herr kommt. Bestrafungen durch andere Herr oder Personen wird mein Herr nicht zulassen.

- Ich werde täglich meine Regeln wiederholen und mir deren Sinn bestmöglich einprägen.
- Ich werde täglich darauf achten, dass mein Körper meinen Herr erfreut. Dazu gehört die tägliche Reinigung, die Rasur.

- Ich werde täglich meine Haltungsregeln und die Bestrafungsregeln üben und versuchen, sie noch besser und über noch längere Zeit ausführen zu können.

- Sofern mir mein Herr keine andere Anweisung gibt, werde ich mich täglich einmal im Gedanken an meinen Herr befriedigen.

- Ich führe täglich Tagebuch, in dem ich meine täglichen Aufgaben bestätige und meine Gedanken, Wünsche, Verfehlungen und eventuelle Bestrafungen niederschreibe. Ich bin stolz darauf, wenn mein Herr dieses Tagebuch liest.

- Ich danke meinem Herr für jede Bestrafung an mir, da ich dadurch einen noch bessere Sklavin werden kann.

- Ich werde jede Bestrafung, insbesondere jede Züchtigung, bereitwillig erdulden und selbst darum bitten, wenn ich eine Verfehlung begangen habe.

- Sofern es mein Herr nicht anders erwünscht, werde ich die Laute, die durch Schmerzen entstehen, unterdrücken. Ich werde jedoch jeden schlag der Bestrafung laut mit zählen und mich im Anschluss dafür bei meinem Herr demütig bedanken.

- Die Härte und Art der Bestrafung entscheidet allein mein Herr. Ich habe jedoch die Möglichkeit, um eine härtere Bestrafung für meine Verfehlung zu bitten.

- Ich werde niemals um einen Erlass einer Bestrafung oder um eine Erleichterung einer Strafe bitten, aus welchem Grund auch immer.

- Ich liebe meinen Herr ehrlich und demütig!

-Die Sklavin ________________ wird immer respektvoll und ehrfürchtig über ihren Herrn reden. Sie wird ihn immer mit Herr anreden (Ausnahmen: siehe Regeln in der Öffentlichkeit).

- Der Herr hat die Möglichkeit, seiner Sklavin „Freizeit“ einzuräumen, in der sich die Sklavin frei bewegen und benehmen darf.

Freizeit der Sklavin

-Während dieser „Freizeit“ werden keine Bestrafungen der Sklavin durchgeführt. Es ist jedoch klar, dass die Sklavin ihren Herrn weiter mit Respekt und Liebe begegnet, sowie ihre eigentliche Rolle nicht vergisst, und dass Dinge, die sich die Sklavin in ihrer „Freizeit“ zu Schulden kommen lässt, zu einem späterem Zeitpunkt entsprechend bestraft werden können, wenn ihr Herr dies für notwendig hält.

Bestrafung bei Vergehen

- Die Sklavin ________________ weiß, dass Vergehen gegen die Absicht und den Inhalt dieses Vertrages zu besonders harten Bestrafungen führen kann. Sie wird diese ertragen und für ihre Erziehung dem Herrn danken. Die Art und Weise der Bestrafung ist allein Sache des Herr, welcher der Sklavin deutlich machen sollte, wann und warum eine Strafe zu erwarten ist.

Rechte des Herrn

- Die Sklavin _______________ ist verpflichtet, alle Aktivitäten ihres Herrn zu erdulden, die nicht in diesem Vertrag ausgeschlossen werden.

- Der Herr hat das Recht, ihr Schmerzen zuzufügen, wenn es ihm danach verlangt.

- Alle Rechte und Privilegien, die nicht in diesem Vertrag geregelt sind, gehören dem Herrn. Er kann, wenn er will, davon Gebrauch machen.

Pflichten des Herrn

- Der Herr ist für das Befinden seiner Sklavin __________________ verantwortlich.

- Der Herr muss sicherstellen, seiner Sklavin ____________ keine körperlichen Schäden zuzufügen, welche die Aufmerksamkeit von nicht an der Beziehung beteiligter Personen erregen könnten.

- Selbstverständlich ist, dass alle Aktivitäten des Herrn, die das Leben und die Gesundheit der Sklavin in Gefahr bringen, oder einen unheilbaren Schaden verursachen könnten, unzulässig und tabu sind!

- Der Herr wird alle Aktivitäten am Zusammenhang mit Dritten vorher mit seiner Sklavin besprechen und sicherstellen, dass hierbei keine grundsätzlich estgelegten Grenzen verletzt werden.

Private Regeln

- ist der Herr zugegen, bestimmt er, ob und wie sich die Sklavin zu kleiden hat.

-Ist die Sklavin mit ihrem Herr in einem Raum, bittet sie ihn um Erlaubnis, wenn sie den Raum verlassen will. Sie hat hierbei den Grund zu nennen und wohin sie gehen möchte

-Zu den Mahlzeiten wird die Sklavin ihren Herrn bedienen. Wenn Sklavin zu Besuch des Herr ist

-Wenn die Sklavin zu ihrem Herrn, oder dieser zu ihr spricht, hat die Sklavin aufmerksam zu sein.

Rechte für die Öffentlichkeit

- Die Sklavin hat sich jederzeit so zu verhalten, dass niemand ihre Versklavung bemerken kann. Sie wird ihren Herrn mit Namen ansprechen, außer wenn er etwas anderes befohlen hat. Auch in der Öffentlichkeit hat die Sklavin hinter ihrem Herrn zurück zustehen.

-Die Sklavin darf sich nach ihren Vorstellungen kleiden, so lange sie damit ihre Kleidungsregeln nicht verletzt und sie ihrem Herrn vor Verlassen des Hauses um sein Einverständnis gebeten hat.

Rechte für das Berufsleben

-Keine Vereinbarung in diesem Vertrag darf den beruflichen Werdegang der Sklavin beeinflussen oder gar gefährden.

-Der Herr wünscht sich eine ordentlich und ehrlich arbeitende Sklavin.

-In der Arbeitszeit ist es der Sklavin gestattet. Sich in angemessener Weise zu kleiden und das Haus zu verlassen, wenn notwendig.

Kleidung der Sklavin

-Der Sklavin ist es verboten, folgende Kleidungsstücke zu tragen:

- Slips, außer an den tagen ihrer Regel, nach vorheriger Erlaubnis durch den ihren Herr

- Strumpfhosen, die nicht im Schritt offen sind

-BH´s, wenn sie nicht die Brustwarzen frei lassen

-Besonders beim Kauf neuer Kleidungsstücke ist auf die oben genannten Regeln zu achten.

-Die Sklavin darf während ihrer Schlafenszeit keine Kleidung tragen.

-Die Sklavin wird, nachdem sie nach Hause gekommen ist, sofort die vom Herr zugewiesenen Kleidungsstücke anlegen.

- Ledermanschetten an den Füßen

-Ledermanschetten an den Händen

- Lederhalsband mit Ring

- Halterlose schwarze Strümpfe

-Schwarze Stöckelschuhe

-Herr und Sklavin vereinbaren, dass im Extremfall ein „Safeword“ zur Begnadigung der Sklavin führt.

-Die Sklavin hat das Recht, ein eigenes „Safeword“ zu wählen, ansonsten wird der Herr ihr eines zuweisen.

-Die Sklavin darf während der Zeit des Vertrages ihre Gedanken, Gefühle, wünsche und Ängste durch die Ampelworte zum Ausdruck bringen:
grün: Ja, das gefällt mir, weiter so, ich vertrage noch mehr, ...
gelb: Vorsicht, ich weiß noch nicht, mal abwarten, …
rot: Halt, stopp, das geht zu weit, aufhören, dazu bin ich nicht bereit, …

-Der Herr ist verpflichtet, das „Safeword“ jederzeit zur Kenntnis zu nehmen und entsprechend zu handeln.

-Sollte die Sklavin in eine Lage versetzt werden, in der sie ihr „Safeword“ nicht aussprechen kann, wird sie von ihrem Herrn einen Gegenstand erhalten, den sie in der Hand zu halten hat. Wenn sie diesen Gegenstand los lässt, hat dies die selbe Bedeutung, wie das Aussprechen des „Safewords“.

-Die Begnadigung dauert so lange an, bis sich beide einig sind, dass die Probleme beseitigt sind.

-Die Sklavin verpflichtet sich zu verantwortungsbewusstem Umgang mit ihrem „Safeword“ und vertraut inständig darauf, dass ihr Herr den Einsatz des „Safewords“ respektieren wird.

-Sollte eine Situation entstehen, in welcher die Sklavin ihr „Safeword“ nutzt, wird der Herr dies erkennen und die Situation angemessen entschärfen und wenn nötig auch abbrechen.

Erniedrigung

1.Ich werde mich von meinem Herren nach seinen Wünschen und in dem von ihm gewählten Ausmaß schlagen lassen.

2.Ich freue mich, wenn mir mein Herr in irgendeiner Form Schmerzen zufügt, um Lust zu empfinden oder sich abzureagieren, weil ich ihm auf diese Weise dienen kann.

3.Wenn mich mein Herr schlägt, bedanke ich mich für jeden zugefügten Schlag.

4.Ich lasse mich von meinem Herren nach Wunsch fesseln und liefere mich ihm gerne in gefesselt hilfloser Lage aus.

5.Ich sehe jede Erniedrigung als ein Geschenk meines Herren an mich. Wenn mich mein Herr erniedrigt, hilft er mir, mich in meine Rolle als Sklavin einzufinden und verschafft mir damit zugleich sexuelle Lust. So bin ich in der Lage, Erniedrigungen meines Herren mit Dankbarkeit entgegenzunehmen.

6.Es steht meinem Herren frei, mich nach seinem Belieben zu bestrafen.

7.Ich werde jede mir auferlegte Strafe demütig entgegen nehmen. Sollte die Strafe eine Handlung von mir erfordern, werde ich diese Handlung, so schnell es mir irgendwie möglich ist, vornehmen.

8.Ich werde jede Rolle spielen, die meinem Herren gefällt.

9.Ich muss immer, nach Anweisung, mein „O“-Halsband tragen, denn nur so ist meine totale Versklavung möglich.



Weitere konkrete Verhaltensregeln

1.Ich werde, auch wenn es unangenehm werden könnte, immer offen sein und meinen Herren nicht anlügen. Ich weiß, dass mein Herr diese Offenheit zu schätzen weiß.

2.Grundsätzlich werde ich meinen Herren vorher um Nachsicht bitten, wenn ich absehen kann, dass es aus zeitlichen oder sachlichen Gründen ein Problem für mich wird, eine Regel einzuhalten oder mich an ein Verbot zu halten.

3.Wenn es mir irgend möglich ist, trage ich unaufgefordert mein „O“-Halsband, um meinem Herren zu signalisieren, daß ich sein Eigentum bin.

4.Ich werde meinen Herren unaufgefordert und regelmäßig Bericht erstatten jede Woche einmal :

5.über mein physisches und psychisches Befinden

6.über das Einhalten/Übertreten von Regeln und Verboten

7.über alle Ereignisse des Tages aus Beruf und Freizeit, über die ich gerne sprechen möchte, die mich bewegen oder die meine Herren interessieren könnten


8.über den Kontakt zu anderen Personen per Telefon, Post, SMS, E-Mail, Chat oder live. Wenn ich von mir aus mit anderen Männern korrespondieren will, werde ich meinen Herren immer um Erlaubnis ersuchen.

Abschluss des Vertrages

Teil der Sklavin

Mit meiner Unterschrift erkläre ich, diesen Vertrag verstanden zu haben.
Ich bin einverstanden und akzeptiere alle regeln in diesem Vertrag. Ich bin bereit, meinen Körper und meine Seele an meinen Herrn zu verschenken, ihm zu seiner Befriedigung zu dienen und als Sklavin zu gehören.


______________, _____________________2017,_________________________
Ort, Datum, Uhrzeit Sklavin

Teil des Herrn

Ich habe diesen Vertrag verstanden und akzeptiere den Wunsch meiner Sklavin, mir zu dienen. Ich übernehme die Verantwortung für ihr Wohlergehen, ihre Erziehung und Perfektionierung zu einer demütigen, gehorsamen Sklavin. Ich erkenne die, aus diesem Vertrag, erwachsende Verantwortung und werde mein Eigentumsrecht nicht missbrauchen.


_________________, _______________________ 2017______________________
Ort, Datum, Uhrzeit Herr

Der Herr

bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die Vertragsnehmerin Sklavin _________________ zur Ausbildung als Sklavin annimmt. Er bestätigt weiterhin, dass er die Sklavin nach ihrer Ausbildung in seinen Diensten übernimmt, Sie als seine Sklavin benutzt und demütigende Handlungen an Ihr vornimmt. Die vorzunehmenden Handlungen sind in den einzelnen Paragraphen der Rubrik „Rechte und Pflichten” des Vertragsgeber, sowie in den „Pflichten der Vertragsnehmerin” geregelt. Der Vertragsgeber (zukünftig als Herr genannt) hat das Recht, den Vertrag zu kündigen. Er hat aber die Pflicht, der Vertragsnehmerin einen entsprechenden Ausgleich in Form eines neuen Herrn oder einer neuen Herrin zu beschaffen.

Die Sklavin

bestätigt mit ihrer Unterschrift die Einhaltung der nachfolgend für Sie bestimmte Paragraphen. Dieser Vertrag wurde auf freiwilliger Basis, Die Vertragsnehmerin (in den Paragraphen nur noch Ficksau, Sklavin, Hure, Nutte, Deckstute, Zofe, Dreilochstute, etc. genannt), bestätigt mit Ihrer Unterschrift, dass alle Handlungen an Ihr, mit Ihren Einverständnis durchgeführt werden und wurden. Sie bestätigt, dass Sie bereit ist auf alle strafrechtlichen Verfolgungen nach StGB hinsichtlich Notzucht und Körperverletzungen zu verzichten. Es ist Ihr der Wunsch, als Sache oder Gegenstand betrachtet werden und ist in der Hierarchie unterhalb angeordnet. Sie wird alle Anweisungen und Befehle sofort, ohne Widerrede und Weigerungen nachkommen.

Dieser Vertrag wird auf freiwilliger Basis geschlossen. Auf die Vertragsnehmerin wurde vor und während der Vertragsunterzeichnung kein Zwang, weder durch Worte, Drohungen, Taten oder Schrift ausgeübt.

1. Rechte und Pflichten des Herres
§ 1
Der Herr die auszubildende Ficksau einer Erziehung zur Sklavin und Hündin angedeihen lassen.

§ 2
Der Herr verpflichtet sich, die Dienerin nach Ihrer Ausbildung in seine Dienste zu übernehmen.

§ 3
Der Herr erhält das Recht über den Körper der Sklavin zu verfügen. Er kann ihre Geschlechtsteile in der Öffentlich bloßstellen.

§ 4
Der Herr kann die Sklavin jederzeit u. an jedem Ort dritte Person für sexuelle Handlungen zur Verfügung stellen.

§ 5
Der Herr hat das Recht zu bestimmen, wo und in welchen Verhältnis die Sklavin zu leben hat.

§ 6
Der Herr erhält sämtliche Rechte am vorhandenen Bild- / Videomaterial, das die Sklavin zeigt. Es ist im unverzüglich auszuhändigen. Zukünftig aufgenommenes Bild-, Video- und Tonmaterial geht unverzüglich in den Besitz des Meisters über. Er allein hat das Recht, ohne Rücksprache mit der Sklavin dieses Material zu Veröffentlichen oder weiterzugeben wenn die Sklavin nicht erkannt werden kann.

§ 7
Der Herr hat das Recht, jederzeit und an jedem Ort, die Sklavin zu bestrafen. Dazu dürfen jederzeit dritte Person anwesend sein oder er darf die Bestrafung durch Anwesende ausführen lassen.

§ 8
Der Herr hat das Recht, die Sklavin jederzeit und an jedem Ort, auch unter der Anwesenheit dritter Personen verbal zu demütigen. Er darf Sie mit jeden Namen seiner Wahl betiteln.

§ 9/§ 10
Der Herr hat das Recht, an der Sklavin sexuelle Handlungen gleich welcher Art vorzunehmen oder vorzunehmen lassen.

§ 11
Der Herr hat das Recht, jederzeit Paragraphen die seine Rechte erweitern, an diesen Vertrag anzuhängen. Auch Paragraphen, die die Pflichten der Zofe erweitern, kann er hinzufügen



Pflichten der Sklavin
§1 Kleiderordnung

1. Die Sklavin verliert das Recht auf Kleidung. Der Herr bestimmt die Kleidung.

2. In seiner Gegenwart ist die Sklavin nackt und trägt nur wieße tennissocken. Dazu hat Sie ein Lederhalsband mit Öse zu tragen.

3 .Hat der Herr die Wohnung verlassen, wird er bei seiner Rückkehr wie unter Punkt 2 vorgeschrieben empfangen.

4. Wenn nicht von Ihm eine bestimmte Kleidungspflicht angeordnet wird, gelten nachfolgende Kleidervorschriften bei Anwesenheit Dritter oder beim Verlassen der Wohnung: Punkt 6, 7, 8, 9, 10 oder 11, dazu Punkt 12

5. Bei Anwesenheit Dritter kann der Herr jederzeit auch die Kleidervorschrift wie unter Punkt 2 anordnen.

6 . Unterbekleidung ist nicht erlaubt, es sei den, vom Herr angeordnet.

7. Am Hals ist ständig ein Lederband zu tragen, so dass die Sklavin jederzeit an die Leine genommen werden kann. Lederband kann auch Aufschrift „ sklave „ , „" slut“ oder fuck me“ stehen.

8 .Ein Slip darf nur auf ausdrückliche Anweisung des Meisters getragen werden.

9. Bei öffentlichen Auftritten sind im Schritt hoch geschlitzte Kleider oder hautenge Hose, jeweils mit tiefem Ausschnitt zu tragen.

10. Alternativ kann der Herr auch das Tragen eines Minirocks anordnen.

11. Der Herr kann das Tragen durchsichtiger Blusen oder Kleider anordnen.

12. Die vom Herr ausgesprochenen Änderungen sind sofort auszuführen.

13 Es ist ihr nicht gestattet, einen BH zu tragen. Sollte es aus gesellschaftlichen oder beruflichen Gründen erforderlich sein, so ist ausschliesslich ein schwarz/roter BH zu tragen

14 Die bevorzugte Beinbekleidung der Sklavin soll sein: Ein Rock, der oberhalb des Knies endet. Dieser ist zusammen ohne Slip zu tragen. Erlaubt sind auch Jeans, die mit Slip getragen werden dürfen.

15 Die Oberbekleidung sollte passend dazu ausgewählt werden.

16 Die Sklavin hat während der Nacht grundsätzlich gestopft zu schlafen (das heisst sie wird den Latexslip mit den beiden Dildos für Vaginal u Anale tragen. Sie wird nun in den nächsten Tagen langsam, aber kontinuierlich daran gewöhnt). Auf Anordnung hat sie auch andere oder sog. Reizwäsche in der Nacht zu tragen. Verboten sind Pyjamas.

17 Nur der Herr ist berechtigt, Kleidung für die Sklavin auszuwählen und zu kaufen.


§ 2 Körperschmuck und -pflege

1. Die Sklavin hat darauf zu achten, dass ihr Körpergewicht konstant bleibt.

2. Der Körper ist bis auf den Kopf von Haaren zu befreien.

3. Fingernägel sind grundsätzlich unlackiert zu sein.

4. Das Gesicht hat immer gut und ordentlich aussehen.

5. Veränderungen am Körper der Sklavin müssen grundsätzlich vom Herrn genehmigt werden.

§ 3 Verhaltensregeln

1. Die Sklavin hat die Pflicht, den Herrn immer nur auf die Ihm angenehme Weise anzusprechen. Dies gilt auch in der Öffentlichkeit.

2. Der Herr ist immer, auch in der Öffentlichkeit, als solcher anzusprechen. Alternativ können die Bezeichnungen Herr verwendet werden.

3. Die Sklavin hat jeden Blickkontakt zu andern Männern strengstens zu vermeiden.

4. Wann immer der Herr den Raum betritt, hat sich die Sklavin, gleich ob Sie steht, sitzt oder liegt, zu dem Herrn zu kommen.

5. Wenn Sie sich dem Herrn nähert, darf das ebenfalls wie bei einer Hündin nur auf alle Viere geschehen.

6. Hin knien oder aufstehen darf die Sklavin nicht ohne ausdrücklichen Befehl ihres Herrn. Das gilt auch in der Öffentlichkeit.

7. Wenn die Sklavin einen Raum betritt, in dem sich der Gebieter aufhält, gilt ebenfalls §3, Punkt4.

8. Die Sklavin hat jeden Befehl des Gebieters sofort und ohne Gegenfrage/ Widerrede nachzukommen.

9. Die Sklavin hat dem Herrn bedingungslos zu gehorchen.

10. In der Öffentlichkeit hat Sie ihrem Herr voranzuschreiten.

11. Auf Befehl muss Sie sich auch an der Leine in der Öffentlichkeit führen lassen.

12. Auf Befehl des Herrn hat sich die Sklavin auch in der Öffentlichkeit teilweise oder ganz auszuziehen.

13. Auf Befehl des Herrr hat die Sklavin jederzeit und an jeden Ort ihre Geschlechtsteile herzuzeigen.

14. Die Sklavin muss sich selbst und Ihren Geschlechtsteilen demütigende und beleidigende Namen geben.

15. Ohne Erlaubnis des Herrn, darf die Sklavin keinen Laut geben. Ausgenommen sind Schreie der Lust oder des Schmerzes oder es der herr erlaubt.

16. DieSklavin muss sich auf einschlägigen Bällen, in Szenen-Discotheken und Pärchen- und ähnliche Clubs im entsprechenden Outfit, auf Geheiß des Meisters auch nackt präsentieren. Das Nacktsein kann bereits von Anfang an oder erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

17. Beim Autofahren (egal ob als Fahrerin oder Beifahrerin) hat die Sklavin immer den Rock so hochzuschieben, dass ihre Fotze deutlich sichtbar ist.

18. Beim Autofahren (egal ob als Fahrerin oder Beifahrerin) muss die Sklavin ihre T-shirt/Kleid bis auf den letzten Knopf öffnen. Ob das T-shirt freigelegt werden müssen, entscheidet der Meister.

19. Es ist der Sklavin untersagt, ohne Erlaubnis des Herrn ihre Geschlechtsteile zum Zwecke der sexuellen Befriedigung zu berühren.

§ 4 Geschlechtsverkehr

1. Der Sklavin hat die Pflicht dem Herrn jederzeit und an jedem Ort sexuell zu Diensten zu sein. Das schließt sowohl die orale Bedienung durch die Sklavin, wie auch Analverkehr ein. Wenn es der Gebieter verlangt, hat die Sklavin ihn anal zu bedienen.

2. Die Sklavin hat nicht das Recht, ohne Erlaubnis ihres Herrn mit Dritte, gleich welches Geschlecht, in geschlechtlicher Verbindung zu treten.

3. Kontakte, gleich welcher Art, sind dem Herrn anzuzeigen.

4. Wechselnde Geschlechtsverkehre mit unterschiedlichsten

5. Herrn/Männern jeglicher Neigung, werden dazu dienen, der Sklavin ihr Schamgefühl auszutreiben. Dabei bleibt es dem Herr überlassen, wie viele Schwänze er gleichzeitig für die Sklavin vorsieht.

8. Der Geschlechtverkehr, gleich welcher Art, kann vom Herrn jederzeit in der Öffentlichkeit angeordnet werden.

9. Wurde die Sklavin gefickt oder anderweitige befriedigt, hat sie sich anschließend beim Herrn zu bedanken.

§5 Bestrafungen

1. Die Sklavin hat über ihre Verfehlungen ein Berichtsheft zu führen.

2. Täglich wird der Herr für 15 Minuten ihre Leidensfähigkeit für Schmerzen erproben und mit probaten Mitteln (Peitsche, Klemmen, Wachs etc.) ausweiten. Der Herr wird ihr Wächter und Peiniger sein.

3. Die Nichteinhaltung der Paragraphen oder nur Teile davon, führt zur Bestrafungen.

4. Die Sklavin kann jederzeit zum Spaß oder zum Zwecke einer Bestrafung gefesselt und geknebelt werden.

5. Die Sklavin hat bei der Bestrafung, soweit Sie nicht geknebelt ist, die Anzahl der Schläge mitzuzählen.

6. Die Bestrafung kann vom Herr auch öffentlich durchgeführt werden.

7. Über die Höhe der Bestrafung entscheidet nur der Herr. Er kann aber von Dritte Vorschläge zur Art und Umfang der Bestrafung einholen.

8. Wie die Züchtigung durchgeführt wird, unterliegt ganz allein den Wünschen des Herr.

9. Benutzt der Herr noch weitere Sklavin, hat die Sklavin auf Verlangen des Herrn an diese Abstrafungen vorzunehmen.

10. Nach der Bestrafung hat sich die Sklavin für die Züchtigung beim Herrn zu bedanken. Erfolgte die Abstrafung durch Dritte, hat sich die Sklavin auch bei diesen zu bedanken.

§6 Sonstige Pflichten der Sklavin

1. Die Sklavin hat auf Befehl des Gebieters zur Reinigung seines Körpers mit der Zunge beizutragen.

2. Die Sklavin kann als Gegenstand (z. B. Stuhl, Tisch, etc.) verwendet werden

3.Auf Befehl des Meisters, darf sich die Sklavin nur noch (nackt) auf alle Vieren durch die Wohnung bewegen.

4. Auf Befehl des Meisters hat sich die Sklavin auch in der Öffentlichkeit nackt auf alle Viere zu bewegen.

5. Zur Verrichtung der Notdurft hat die Sklavin den Herrn um Erlaubnis zu fragen

6.Der Herr kann Dritten jederzeit die Erlaubnis erteilen, die Geschlechtsteile der Sklavin zu berühren.

7.Die Sklavin kann öffentlich zur Schau gestellt werden. Das kann auch durch Fesselung/Pranger erfolgen. Ein Anbinden dient dem Zwecke der Demütigung der Sklavin.

8.Regeln zur Vorführung: Die Sklavin ist nackt (bis auf weiße Tennissocken), ihre Hände sind auf dem Rücken gefesselt, evt. wird ihr ein Mantel lose über die Schultern gehängt. Der Herr führt Sie an der Leine zu den Wartenden. Jeder darf an den Geschlechtteilen der Sklavin spielen. Auf Befehl des Herrn muss die Sklavin die Anwesenden blasen oder lecken. Anschließend wird Sie gefickt. Der Herr hat das Recht, die Sklavin als letzter zu ficken. Nach Abschluss der Fickhandlungen wird die Sklavin nackt abgeführt, zum Auto gebracht und entblößt nach hause gefahren.

9.Die Sklavin hat auf Wunsch des Herrn vor ihm oder auch Dritten einen Striptease oder eine Selbstbefriedigungen durchzuführen.

10.Die Sklavin kann jederzeit Dritte zum Geschlechtsverkehr übergeben werden.

11. Der Herr kann eine Leine,etc. zum Vorführen an dem Intimschmuck befestigen.
12.Die Sklavin kann auch in der freien Natur behandelt (z.B. Aufhängen an den Armen oder Beinen an einen Baum oder zwischen Bäume) werden.

13. Ist die Sklavin in einem Internet-Chat aktiv, darf Sie sich nur mit Chatteilnehmern unterhalten, die dem Herrn genehm sind. Von welchen Chatteilnehmer die Sklavin angesprochen wurde, bzw. mit welchen Usern Sie gesprochen hat, ist unverzüglich dem Meister mitzuteilen. Auch über den Inhalt der Gespräche ist der Gebieter zu informieren.

14. Mit welchen Personen die Sklavin persönlich oder telefonisch Kontakt haben darf, bestimmt der Herr

15. Der Herr kann den Körper der Sklavin mit Saugpumpen oder Saugnäpfe behandeln.

16. Welchen Tätigkeiten die Sklavin nachgehen darf, muss der Meister genehmigen.

17. Die Sklavin hat den Herrn täglich vor dem Zubettgehen abzusaugen.
18. Bei Oralverkehr hat die Sklavin den Samen immer zu schlucken.

19. Der Herr kann die Sklavin auffordern, dass Sie ihm Sklaven oder Sklavinnen zubringt.

20.Bei der Sklavin können folgende Gegenstände angewendet werden:
Klammern jeder Art und Größe
Bondagehilfsmittel jeder Art, Ledermanschetten, Handschellen
Dildos und Gegenstände aller Art zur oralen und anale Befriedigung und Dehnung des Fickloches
Wachs, Gleitmittel
Masken, Augenbinde, Knebel und Tücher.
Peitschen und Gerte und andere Gegenstände zur Züchtigung
Halsbänder jeder Art, Hundeleinen
Schamlippen-, Kitzler und Brustgewichte
knieschoner wenn als Hündin ist und Knieschoner so befestigt nicht mehr aufstehen kann wenn Hundin ist einen Ringknebel trägt und Hundeschwaz mit plug trage

Verhalten indoor:
1. Als Sklavin ist es Aufgabe, sich immer aufreizend und breit zu zeigen. Dazu formt sie ein Hohlkreuz und drückt gleichzeitig den arsch weit nach hinten, die Tittenwerden dabei nach vorne gedrückt. Die MaulVagina wird immer weit offen gehalten. Dies kann durch Spreizring oder einen medizinischen Mundspreizer unterstützt werden, die Zunge liegt entweder am Unterkiefer innen an oder wird auf Anordnung nach vorne unten herausgestreckt. Alternativ trägt die Sklavin einen das Maul verschließenden Knebel.

2. Dinge die der Sklavin in die MaulVagina oder Vagina gesteckt werden, dürfen von ihr nicht entfernt werden (Knebel, Dildos, Penis, etc.) So muß sie sobald sie den Penis des Herrs im Maul hat, danach trachten, ihn nicht mehr heraus-gleiten zu lassen, auch bei Bewegungen des Herrn bis zur gegenteiligen Anordnung.

3. Die Löcher der Sklavin werden täglich trainiert, einmal durch Dildos an der Wand, die die Sklavin durch eigene Bewegung anal oder oral zu bedienen hat oder eine fickmaschine, vor die die Sklavin bewegungsunfähig geschnallt wird. Die Dildos werden von Zeit zu Zeit vergrößert.

4. Speizen das der Sklavin ins Maul gespritzt wird, darf erst auf Anordnung des Herrn geschluckt und muß solange im Maul mit der Zunge bewegt und geschmeckt werden.

5. Auf Befehl des Meisters wird die Sklavin ihren Herr intensiv und leidenschaftlich mit Einsatz der Zunge küssen bis der Herr den Kuß beendet und ihn mit der Zunge am Körper verwöhnen.

6. Sollte sich ein Samenerguß dennoch ereignen, ist sofort der Meister zu unterrichten und um Strafe zu bitten.

7. Das Berühren nackter Hautteile ist für anala grundsätzlich verboten, außer den arschbacken

8. Die Sklavin hat grundsätzlich absolutes Sprechverbot, auch darf sie keine Fragen stellen oder Kommentare abgeben. Möchte sie etwas sagen, gibt sie 2mal handzeichen solange bis der Herr es hört. Kann sie wegen einer Knebelung keinen Ton von sich geben, hebt sie den rechten Fuß soweit an wie möglich.

9. Wird die Sklavin nicht gebraucht, nimmt sie folgende Ruhe- oder Wartepositionen ein:

Positionen der Sklavin
Kniend
Die Sklavin kniet sich zunächst auf den Boden hin, setzt sich sodann auf ihre Fersen und spreizt die Knie etwa dreißig Zentimeter auseinander. Die Hände sind so hinter dem Rücken gefasst, dass jede Hand, den Oberarm der anderen umfasst. Der Oberkörper ist aufrecht, der Kopf leicht gesenkt.
Stehend
Die Sklavin stellt sich aufrecht hin, die Beine leicht gespreizt. Die Finger beider Hände werden hinter dem Kopf verschränkt. Der Kopf ist leicht gesenkt, die Ellenbogenspitzen werden möglichst weit nach hinten gedrückt.
Gebückt
Die Sklavin stellt sich mit gespreizten Beinen hin. Dann beugt sie sich nach vorn und fasst mit ihren Händen an die Sprunggelenke. Die Kehrseite wendet sie ihrem Meister zu.
Sitzend
Wann immer es der Sklavin erlaubt ist zu sitzen, spreizt sie automatisch die Knie auseinander. In der sitzenden Position darf die Sklavin nur soviel von der Sitzfläche des Stuhls beanspruchen, dass sie gerade noch damit in Kontakt bleibt.
Rückenlage
Die Sklavin legt sich auf den Rücken, die Hände unter dem Arsch und die Beine gespreizt.
devote Auslieferungsstellung
Splitternackt, mit angelegten Fesseln, kniest Du nieder, öffnest die Schenkel, ziehst mit beiden Händen die Schamlippen weit auseinander und bietest die Vagina geöffnet an, und beugst dann den Oberkörper gestreckt ganz zurück


Befolgt die Sklavin einen Befehl des Herrn nicht unverzüglich oder erfüllt Sie nicht eine Ihr gestellte Aufgabe vollständig, wird bestraft .

Ich, der unterzeichnende Vertragsgeber, Herr bestätige mit meiner Unterschrift, dass ich meine Rechte als Gebieter nutzen werde, aber auch dass ich meine Pflichten gegenüber der Sklavin erfüllen werde.


_____________________

(Unterschrift Herr)

Ich, die Sklavin bestätige mit meiner Unterschrift, dass ich meine Pflichten als Sklavin nachkommen und alle Paragraphen dieses Vertrages erfüllen werde. Ich bestätige auch mit meiner Unterschrift, dass ich diesen Vertrag freiwillig, ohne Zwang unterschrieben habe und dass dieser Vertrag bei Einhaltung der unten genannten Punkte, Ich bestätige auch, dass ich mein Dasein als Sklavin freiwillig gewählt habe, dass alle Handlungen an und mit mir, auch unter scheinbaren Zwang von mir gewollt sind. Dazu gehören auch Schmerzzufügung (zum Beispiel durch Auspeitschen, Wachs, Klammern), kleinere Verletzungen der Haut und Gewebe (zum Beispiel durch Bondage, Aufhängung an den Gliedmassen). Diese Dinge gehören zur Ausübung meiner Neigung.


_____________________

Unterschrift Sklavin


Sexuelle Regeln
1. Der Herr bestimmt über die Art der Verhütung.

2. Die Sklavin muss sich bewusst machen, dass ihr Körper ihrem Herr gehört, er kann damit machen, was immer er will, und sie benutzen, wie und wann auch immer er will. Dies gilt auch für Zeiten von Krankheit, allgemeinem Unwohlsein und der monatlichen Blutung.

3. Mund, Anal und Vigal müssen immer zur Verfügung stehen.

4. Der Anal ist ständig, auch ohne Aufforderung durch den Herr, zu dehnen, damit er immer benutzbar ist. Wenn der Herr den Auftrag zur Dehnung des Anal mit einer bestimmten Methode gibt, so ist sie auszuführen.

5. Bein Oralverkehr ist es verboten, die Hände zu Hilfe zu nehmen, ausser der Herr verlangt es so.

6. Das Sperma des Herr ist immer aufzunehmen, ob in den Anal, die Vigal oder den Mund. Ist das Sperma des Herr nicht automatisch in den Körper der Sklavin gelangt, nimmt sie es dann sofort von diesem Ort auf. Dies gilt auch für Orte wie Fussboden, etc.

7. Nach jedem Verkehr ist der Penis des Herr sauber zu lecken.

8. Beim Küssen verbleibt die Zunge der Sklavin in ihrem Mund, sie öffnet ihren Mund, damit der Herr in sie eindringen kann.

9. Die Sklavin ist verpflichtet, mit jedem Geschlechtsverkehr zu haben, den ihr Herr dazu auswählt. Sie hat kein Mitspracherecht dabei.

10. Der Sklavin ist es verboten, einen Orgasmus beim Geschlechtsverkehr zu haben, bis zu dem Zeitpunkt, wo der Herr ihr befiehlt zu kommen.

11. Wird ihr ein Orgasmus geschenkt, hat sie sich dafür ordentlich zu bedanken.

Spezielle SM-Regeln

1. Es ist Pflicht und gleichzeitig Vergnügen der Sklavin, dem Herr auf alle erdenklichen Weise, die er sich wünscht, Lust zu bereiten und ihm uneingeschränkt zur Verfügung zu stehen.

2. Will der Herr die Sklavin fesseln oder irgendwo anbinden, hat sie das ohne Gegenwehr zu akzeptieren.

3. Fordert der Herr die Sklavin auf, sich zu präsentieren, egal ob zu Hause oder auswärts, wird die Sklavin diesem Befehl sofort und uneingeschränkt Folge leisten.

4. Die Sklavin ist sich bewusst, dass sie nur einen Herrn hat, dem sie die absolute Treue schwört und dem sie für immer gehört.

5. Die Sklavin weiss aber auch, dass ihr Herr jederzeit mehr als eine Sklavin oder einen Sklaven besitzen kann und sie wird sich, entsprechend des Ranges, dem ihr der Herr zuordnet, in diese Ordnung einfügen.

6. Folgenden Praktiken stimmt die Sklavin ausdrücklich zu und wünscht sie sich auch: Auspeitschungen mit Paddel (Lineal), Peitsche, Gerte, Rohrstock, Ästen, Stöcken oder sonstigen Materialien, bis hin zu blauen Flecken und blutenden Striemen:

-Dehnungen (Fisting) vaginal und anal.

-Bondage in allen Formen, auch unbequeme Fesselungen, Hängebondages und Langzeitbondage mit Seilen, Gürteln, Body-bags, oder ähnliches.

-Anwendung von Knebeln jeder Art.
-Das Tragen von Dildos und Plugs jeder Art und Grösse, auch ausser Haus. Blindhaltung über Tage.

7. Der Herr hat das Recht, von der Sklavin gemachte Fotos und Videos zu veröffentlichen, solange sie als Person unkenntlich bleibt.

8. Alle die in diesem Vertrag vereinbarten Punkte haben eine Beschränkung, an die sich der Herr zu halten hat: Die Person der Sklavin darf nicht der Öffentlichkeit preis gegeben werden, dh. sie muss immer unkenntlich sein auf Fotos und Videos, und Verletzungen (“Blaue Flecken”, “Striemen”) dürfen nicht an frei sichtbaren Stellen sein (Handgelenke, Hals, Kopf, Fussgelenke).


Ort, Datum: ________ , _______________ , _______________________ 2017




______________________________ ______________________

Unterschrift des Herrn Unterschrift der Sklavin



SKLAVENVERTRAG

Vertrag zwischen Sklavin und Herrn

Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen
der Sklavin _______________ und ihrem
Herrn ______________________________
abgeschlossen

Der Vertrag beginnt am ________________________.2017

Die Sklavin befindet sich bis _____________.2017 in Probezeit. Wird sie nicht von Ihrem Herrn entlassen, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 6 Monate. Die Sklavin hat kein Recht auf Kündigung – dies ist ihr ausdrücklicher Wunsch. Es wird eine Probezeit vereinbart. Sie startet mit Unterzeichnung und endet wenn keine schriftlichen kündigung geht Sklavenvertrag weiter und bleibt immer bestehen auch wenn der Herr mich heiratet und mich immer noch als Sklavin haben möchte Zusatz vereinbart wird

Diese Beziehung bedeutet für die Sklavin eine wirklich, reale Vollversklavung bei Zwangshaltung und sexueller Dienerschaft unter Bedingungen, die der historischen Definition der Versklavung entspricht.

Der Herr verpflichtet sich zur Obhutnahme der Sklavin. Die Sklavin geht in das Eigentum des Meisters über, der alle Lebensbereiche der Sklavin zukünftig bestimmt. Der Herr erlangt den vollkommenen Besitz über den Körper und den Willen der Sklavin.

§1 Übergang in das Sklavenverhältnis

1.Die Sklavin gibt dem Meister die Einwilligung zur uneingeschränkten Freiheitsberaubung, körperlichen Züchtigung, Kontrolle über alle Lebensbereiche der Sklavin, absoluter Befehlsgewalt und Bestimmung der weiteren Lebensumstände der Sklavin.

2.Die Sklavin sieht den einzigen weiteren Sinn seines Lebens, alleine dem Wohl und den Wünschen seines Herr zu dienen, ihm bedingungslos zu gehorchen und alle Befehle und Aufträge des Herr zu dessen vollen Zufriedenheit widerspruchslos und sofort zu erledigen.

3.Für die Dauer des Vertrages verliert die Sklavin jedes Recht auf freie Entscheidungen und Bestimmung alleine der Wille des Herres ist für die Sklavin von Bedeutung.

§2 Haltung und Gebrauch der Sklavin

1.Die Sklavin ist beliebig durch den Herr zu gebrauchen, zu nutzen und benutzen, abzurichten, abstrafen, nach den Wünschen des Meisters anzupassen und mit Zwangsmaßnahmen nach den Vorstellungen des Meisters zu erziehen.

2.Die Sklavin kann vom Herr nach freiem Ermessen harter Folter aller Art unterzogen (siehe dazu 2.3), in jeder Art eingesperrt, gefesselt und fixiert, in Ketten gelegt usw. werden. Die Dauer und Intensität einer solchen Maßnahme wird einzig vom Meister bestimmt, die Maßnahme bedarf keinen besonderen Grund.

3.Der Herr wird jedoch immer die Gesundheit der Sklavin in Betracht ziehen und bleibende Verletzungen oder Schäden grundsätzlich vermeiden. Der Herr wird immer über die Gesundheit der Sklavin wachen und ggf. sofort entsprechende Maßnahmen ergreifen. Die Sklavin hat den Herr bei den ersten Anzeichen einer Erkrankung unverzüglich zu informieren.

4.Der Herr hat das Recht, seine Sklavin durch ein Tattoo als sein Eigentum zu kennzeichnen. Bei den Motiven von Tattoos darf die Sklavin seine Meinung äußern, die der Herr bei seiner Entscheidung nach eigenem Ermessen ggf. berücksichtigen wird. Ringe ab Tritten und rotze und Kitzler machen sklavinvertrag steht vorher und muss später gemacht werden

5.Alleine der Herr bestimmt über die Kleidung und das Outfit der Sklavin. Dies gilt auch für Haarlänge und Frisur sowie ev. Körperbehaarung (Rasur usw.), berufliche Besonderheiten werden berücksichtigt. Die Sklavin muss im Beisein seines Herr immer nackt sein, um jederzeit den sexuellen Bedürfnissen seines Herres dienlich zu sein. Nur auf Anweisung des Meisters trägt die Sklavin Kleidung in der Wohnung.

6.Die Sklavin hat alle Handlungen des Herr widerstandslos zu dulden und zu ertragen. Jede Anweisung und jeder Befehl des Herrs hat von der Sklavin umgehend und ohne Widerspruch zur vollen Zufriedenheit des Herrs ausgeführt zu werden.

7.Die Sklavin dient dem Herr uneingeschränkt als Sexsklavin und zur Befriedigung der sexuellen Neigungen und Wünsche des Meisters. Selbstverständlich hat der Herr auch immer das Recht, seine Sklavin an andere zu vermieten, zu verleihen oder anderweitig abzugeben, damit auch andere sich an der Sklavin vergnügen oder vergehen können. Der Herr achtet aber stets darauf, daß die vorher vereinbarten Regeln zwischen dem Herr und seiner Sklavin nicht durch andere verletzt werden.

8.Über die sexuelle Befriedigung der Sklavin entscheidet ausschließlich der Herr, er wird diese jedoch nicht vernachlässigen (außer bei Sexentzug als vom Herr ausgesprochene Strafe). Es ist der Sklavin grundsätzlich unter Androhung härtester Strafe untersagt ohne Erlaubnis oder Befehl des Herres selbst an sich Hand anzulegen, sich selber aufzugeilen oder sexuell zu befriedigen. Der Meisten hat das Recht, der Sklavin jederzeit und zeitlich befristet oder unbefristet einen Keuschheitsgürtel anzulegen, um der Sklavin eine Selbstbefriedigung unmöglich zu machen.

9.Im Fall einer vom Meister ausgesprochenen Strafe, wird der Meister jede mögliche Geilheit im Vorfeld unterbinden, damit die Bestrafung von der Sklavin auch als solche empfunden wird und die gewünschte Wirkung der Erziehung erzielt. Die Sklavin hat sich für jede erfolgte Bestrafung beim Meister demütig zu bedanken und Besserung zu geloben. Sollte die Sklavin eine ausgesprochene Strafe nicht auf einmal aushalten, wird die Strafe in mehreren Raten vollzogen. Die Entscheidung darüber obliegt ausschließlich dem Meister unter Berücksichtigung des Ausbildungsstandes der Sklavin. Die ausgesprochene Strafe wird in jedem Fall in voller Höhe ausgeführt. Jede Verfehlung, Widerspruch, Ungehorsam, Widerstand oder Aufsässigkeit wird vom Meister mit harten Strafmaßnahmen geahndet bzw. gebrochen. Das Ausmaß, Höhe und Härte der Strafe werden vom Meister individuell festgelegt und unterliegen keiner zeitlichen Begrenzung. Die Sklavin wird die Bestrafung freiwillig und demütig entgegennehmen.

10.Die Schlüssel aller Schlösser, die zum Gebrauch der Sklavin benötigt werden befinden sich nur den Händen des Meisters oder einer von ihm beauftragten Person. Den nur der Meister bestimmt über das Sexualleben der Sklavin. Auch ist die Sklavin, auf Anweisung, dazu verpflichtet immer ihr „O“ -Halsband zu tragen, es sei denn, der Meister befiehlt etwas anderes. Nur so ist die totale Unterwürfigkeit der Sklavin zu erreichen und auch für jeden sichtbar, da Erniedrigung zur Erziehung der Sklavin gehört.

11.Die Sklavin muss sich auch für Foto-/Filmaufnahmen zur Verfügung stellen. Der Meister entscheidet ausschließlich über die weitere Verwendung dieses Materials, die Sklavin hat darüber keine Verfügungsgewalt. Der Meister kann auch von der Sklavin verlangen, in Pornoproduktionen mitzumachen.

§3 Soziale Kontakte, Absicherung, Gelderwerb der Sklavin

1.Die Sklavin hat, sofern er einer externen Arbeit nachgehen, private und berufliche Sphäre strikt zu trennen.

2.Durch die externe Berufstätigkeit ist die Sklavin kranken- und sozialversichert. Sie dient auch dazu, dass die Sklavin dem Meister finanziell nicht zur Last fällt.

3.Private Kontakte und Verabredungen mit Arbeitskollegen und anderen Personen sind der Sklavin strikt verboten, wenn diese vom Meister nicht befohlen bzw. erlaubt sind.

4.Nach Dienstschluss hat sich die Sklavin sofort in die Obhut des Meisters bzw. nach Hause zu begeben oder ihm für diese Zeit aufgetragene Arbeiten unverzüglich zu erledigen.

5.Die Sklavin ist für den Haushalt des Meisters verantwortlich, die genauen Details werden vom Meister festgelegt.

6.Sollte die Sklavin eine eigene Wohnung bewohnen, so hat er dafür Sorge zu tragen, daß der Meister jederzeit Zugang zur Sklavenwohnung hat, deshalb ist die Sklavin verpflichtet, seinem Meister einen Schlüssel zur Wohnung zu überlassen. Denn nur so ist zu gewährleisten, daß der Meister die absolute Kontrolle über seine Sklavin behält, da er ihn jederzeit und ohne Ankündigung kontrollieren und so auch über ihn verfügen kann.

§4 Geltungsdauer des Sklavenvertrages

1.Ist der Sklavenvertrag bis zu einem bestimmten Datum (Allgemeines II.) abgeschlossen, endet er zu diesem Zeitpunkt, wenn es von einem Part gewünscht wird. Ansonsten verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Eine weitere zeitlich begrenzte Verlängerung ist nicht im Sinn eines Sklavenverhältnisses, es sei denn, der Master sieht hierzu eine Veranlassung. Die Sklavin muss sich nach Beendigung dieser Probezeit endgültig entscheiden. Vorm 9 September 2016
Nur wenn die Sklavin absoluter Anfänger ist kann er um ein zweite Probezeit von maximal einem weiteren Monat bitten. Dieser zweite Probevertrag geht allerdings automatisch in ein unbefristetes Sklavenverhältnis über, wenn die Sklavin nicht drei Tag vor Ablauf der Probezeit den Wunsch der Beendigung ausspricht. Diese ist dann endgültig.

2.Der Meister kann den Sklavenvertrag jederzeit unter Berücksichtigung der sozialen Auswirkungen und Absicherung der Sklavin lösen. Die soziale Komponente ist besonders dann zu berücksichtigen, wenn die Sklavin seinen eigenen Wohnsitz aufgelöst hat. Der Meister verpflichtet sich, die Sklavin nicht auf die Strasse zu setzen oder in das soziale Aus zu entlassen.

§5 Zusätzliche Anmerkungen zum Sklavenvertrag:

1.Ziel des Sklavenvertrages ist die totale Versklavung der Sklavin inklusive einer weitest gehenden Abhängigkeit der Sklavin wie im Allgemeinen Teil beschrieben.

2.Die Sklavin kann eine dauernde Verschärfung des Sklavenvertrages bzw. der Sklavenhaltung durch den Meister bis zum Verzicht sämtlicher Grenzen und Einschränkungen wie z.B. Berücksichtigung von Schmerzgrenzen oder Tabus erbitten.

3.Die Sklavin kann den Ausschluss jeglicher Möglichkeit zur Lösung des Sklavenvertrages durch die Sklavin auch bei den angeführten schwerwiegenden Umständen erbitten. Die Sklavin kann die absolut finanzielle Abhängigkeit der Sklavin durch den Meister erbitten, diese wird dann mit entsprechender Generalvollmacht umgesetzt.

5.Die Sklavin hat alle Punkte des Sklavenvertrages verstanden und ist sich der Tragweite und Auswirkungen seiner Entscheidung in ein Sklavenverhältnis überzugehen voll bewusst und tut dies freien Willens. Die Sklavin wurde in keiner Weise zur Unterschrift des Sklavenvertrages gezwungen, weder vom Meister, noch von Dritten. Die Sklavin ist im Besitz seiner vollen geistigen Fähigkeiten.
Ort, Datum: ____________

_____________________ _______________________
Unterschrift der Sklavin Unterschrift des Herrn

Published by TheWu82
7 years ago
Comments
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TheWu82
TheWu82 Publisher 3 years ago
to 59 : Merci beaucoup
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59
59 3 years ago
beau projet pour ma soumise
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rubelle
rubelle 4 years ago
sehr schön - mag die details
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SklavinDevot
SklavinDevot 6 years ago
Ein sehr guter und toller Vertragsentwurf.
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