Sklaven/innen-Vertrag
Sklaven/innen-Vertrag
Regelwerk
Sie/Er steht dem Herrn ab sofort zur willigen und stets einsatzbereiten Sklavin/Sklaven zur Verfügung. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass dieser Vertrag freiwillig von ihr/ihm eingegangen wird.
Die Sklavin/der Sklave geht in das Eigentum des Herrn über.
Die Sklavin/ der Sklave wird den Herrn ehren, ihm gehorchen und dienen. Sie/Er übergibt ihrem Herrn alle Rechte an ihrem/seinen Körper, ihrem/seinem Geist und ihrer/seiner Zeit. Sie/er ist sich bewusst, dass alles was sie/er tut in seinem Sinne getan werden muss.
Die Sklavin ist sich voll bewusst dass sie/er ihren/seinem Herrn, als vollkommene Sklavin/Sklaven zu gehorchen hat.
Die Sklavin wird sich vollkommen dem Verlangen und Wünschen ihres/seines Herrn unterordnen.
Die Sklavin/Der Sklave gelobt ihrem/seinem Herrn in jeder Hinsicht vollständigen Gehorsam.
Die Sklavin/ der Sklave wird sich bedingungslos an alle Regeln halten, die neben diesem Vertrag schriftlich oder mündlich aufgestellt werden. Sie/Er ist sich bewusst, dass jeder Regelverstoß bestraft wird.
Die Sklavin/Der Sklave wird sich mit allen Kräften bemühen, ihrem/seinem Herrn perfekt zu dienen, gehorsam zu sein und vorausschauend jene Handlungen zu unternehmen, die sein Herr von ihr/ihm erwartet.
Der Sklavin/dem Sklaven ist es bewusst dass der Herr nichts begründen muss!
Der Herr kann über die Sklavin/dem Sklaven nach freiem Ermessen jederzeit verfügen, oder dieses Recht zeitweise oder auf dauer auf andere übertragen.
Der Herr kann die Sklavin den Sklaven für Verfehlungen nach seinem Ermessen bestrafen, oder zu züchtigen. Die Sklavin/der Sklave hat nicht das Recht Kritik an der Strafe oder dem Strafmaß zu üben.
Der Herr hat das Recht jeder Zeit Auskunft über den körperlichen und seelischen Zustand der Sklavin/dem Sklaven zu verlangen.
Der Herr garantiert der Sklavin/dem Sklaven, keinerlei Handlungen vorzunehmen, die bleibende Schäden an Körper und Geist nach sich ziehen.
Der Herr ist sich bewusst, dass das Wohlergehen ausschließlich von ihm abhängt und wird alle notwendigen Handlungen vornehmen, dieses Wohlergehen sicherzustellen.
Das korrekte Verhalten wird der Herr durch weitere Grundregeln und Vorschriften festlegen.
Das ganze kann auch vertraglich fixiert werden mit den Zusätzen:
Gegenstand des Vertrages ist NAME:
Dieser Sklavenvertrag wird beiderseits im Vollbesitz der geistigen Kräfte und ohne jeglichen Zwang geschlossen.
Es gibt keinerlei Möglichkeit für die Sklavin/ den Sklaven diesen Vertrag aufzukündigen oder durch Rechtsmittel anzufechten!
Regelwerk
Sie/Er steht dem Herrn ab sofort zur willigen und stets einsatzbereiten Sklavin/Sklaven zur Verfügung. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass dieser Vertrag freiwillig von ihr/ihm eingegangen wird.
Die Sklavin/der Sklave geht in das Eigentum des Herrn über.
Die Sklavin/ der Sklave wird den Herrn ehren, ihm gehorchen und dienen. Sie/Er übergibt ihrem Herrn alle Rechte an ihrem/seinen Körper, ihrem/seinem Geist und ihrer/seiner Zeit. Sie/er ist sich bewusst, dass alles was sie/er tut in seinem Sinne getan werden muss.
Die Sklavin ist sich voll bewusst dass sie/er ihren/seinem Herrn, als vollkommene Sklavin/Sklaven zu gehorchen hat.
Die Sklavin wird sich vollkommen dem Verlangen und Wünschen ihres/seines Herrn unterordnen.
Die Sklavin/Der Sklave gelobt ihrem/seinem Herrn in jeder Hinsicht vollständigen Gehorsam.
Die Sklavin/ der Sklave wird sich bedingungslos an alle Regeln halten, die neben diesem Vertrag schriftlich oder mündlich aufgestellt werden. Sie/Er ist sich bewusst, dass jeder Regelverstoß bestraft wird.
Die Sklavin/Der Sklave wird sich mit allen Kräften bemühen, ihrem/seinem Herrn perfekt zu dienen, gehorsam zu sein und vorausschauend jene Handlungen zu unternehmen, die sein Herr von ihr/ihm erwartet.
Der Sklavin/dem Sklaven ist es bewusst dass der Herr nichts begründen muss!
Der Herr kann über die Sklavin/dem Sklaven nach freiem Ermessen jederzeit verfügen, oder dieses Recht zeitweise oder auf dauer auf andere übertragen.
Der Herr kann die Sklavin den Sklaven für Verfehlungen nach seinem Ermessen bestrafen, oder zu züchtigen. Die Sklavin/der Sklave hat nicht das Recht Kritik an der Strafe oder dem Strafmaß zu üben.
Der Herr hat das Recht jeder Zeit Auskunft über den körperlichen und seelischen Zustand der Sklavin/dem Sklaven zu verlangen.
Der Herr garantiert der Sklavin/dem Sklaven, keinerlei Handlungen vorzunehmen, die bleibende Schäden an Körper und Geist nach sich ziehen.
Der Herr ist sich bewusst, dass das Wohlergehen ausschließlich von ihm abhängt und wird alle notwendigen Handlungen vornehmen, dieses Wohlergehen sicherzustellen.
Das korrekte Verhalten wird der Herr durch weitere Grundregeln und Vorschriften festlegen.
Das ganze kann auch vertraglich fixiert werden mit den Zusätzen:
Gegenstand des Vertrages ist NAME:
Dieser Sklavenvertrag wird beiderseits im Vollbesitz der geistigen Kräfte und ohne jeglichen Zwang geschlossen.
Es gibt keinerlei Möglichkeit für die Sklavin/ den Sklaven diesen Vertrag aufzukündigen oder durch Rechtsmittel anzufechten!
8 years ago