Vertrag Ela der "O"
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Huren Vertrag der TV Sklavin Ela der „O“
Der Vertragsgeber bestätigt mit seiner Unterschrift, das die Vertragsnehmerin, TV Sklavin, Hure Ela „O“ zur weiteren Ausbildung als Sklavin annimmt.
Er bestätigt weiterhin, dass er die Sklavin nach ihrer Weiterbildung, von einer Probezeit von 6 Monaten, in seinen Dienst übernimmt. Während der Probezeit kann der Sklavin durch ihren Herrn fristlos, ohne Angaben von Gründen Gekündigt werden, wenn sie sich nicht an Verhaltensregeln hält!
Er bestätigt weiterhin, dass er die Sklavin, nach der Weiterbildung in seine Dienste als seine Persönliche Sklavin übernimmt, benutzt und Demütigt.
Die vorzunehmenden Handlungen sind in den einzelnen § der Rubrik,“ Rechte und Pflichten“ des Vertragsgeber, sowie in den „Pflichten der Vertragsnehmerin“ geregelt und aufgeführt.
Der Vertragsgeber( Zukünftig als Herr oder Gebieter genannt), hat das Recht, jederzeit diesen Vertrag sofort und Fristlos zu kündigen.
Der Herr hat das Recht, an seiner TV Sklavin sexuelle Handlungen in jeder Art vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Die TV Sklavin stimmt mit ihrer Unterschrift zu, ab sofort als Sklavin zur Verfügung zu stehen wann immer der Herr es will.
In Anwesenheit ihres Herrn, geht die Sklavin bei jeder direkten Begegnung mit einem Rüden oder anderem Männlichen Tier sofort in die Hocke und senkt ihren Blick auf den Boden. Bei trockenem Untergrund, egal ob Drinnen oder Draußen, ist dabei ein Knie auf den Boden zu bringen und den Rüden oder Hengst zu animieren sie zu Decken!! Hiermit Signalisiert sie ihre Bereitschaft sich Unter zuordnen. Sie verbleibt solange in dieser Position, bis sie die Erlaubnis ihres Herrn bekommt aufzustehen. Sollte der Rüde jedoch die Sklavin beschnuppern/begutachten, verbleibt sie in dieser Stellung. Der Sexuelle Kontakt zu Rüden oder anderen Männlichen Tieren wird vom Herrn der Sklaven Hure immer angestrebt.
Die Vertragsnehmerin, Ela die „O“ bestätigt mit ihrer Unterschrift:
Die Einhaltung der Nachfolgenden für sie bestimmten §. Dieser Vertrag wurde auf freiwilliger Basis und ohne Zwang geschlossen und ist ausschließlich durch ihren Herrn Kündbar.
Die Vertragsnehmerin (in den § nur noch als Abfick Sau, Nutzvieh, Sklavin Hundefotze, oder Sau, Nutte, Hure, Dreckstück, Zofe, Dreilochstute, etc. genannt), bestätigt mit ihrer Unterschrift, das alle Handlungen an ihr, auch der Perversen Art, mit ihrem Einverständnis durchgeführt werden kann und wurden. Sie Bestätigt, dass sie bereit ist, auf alle Strafrechtlichen Verfolgungen, nach StGB hinsichtlich der Notzucht, Vergewaltigung und Körperverletzung zu verzichten.
Es ist ihr eigener Wunsch, das bei ihr nicht mehr die im GG verankerten Rechte als Mensch und die Rechte zur Freiheit der Persönlichkeitsentfaltung zur Anwendung kommen, sondern das BGB §90,§90a,§91,§92,§93.Sie will nur noch als Sache oder Gegenstandbetrachtet werden und ist somit in der Hierarchie, von Männlichen Tieren angesiedelt.
Sie hat alle Bedürfnisse der Herrschaft bedingungslos Folge zu leisten. Sie wird alle Anweisungen und Befehle sofort und ohne Wiederworte und Verweigerung nachkommen. Dieser Vertrag wird auf freiwilliger Basis abgeschlossen. Auf die Vertragsnehmerin, wurde vor und während der Vertragsunterzeichnung kein Zwang, weder durch Worte, Drohungen Taten, Drogen oder Schrift ausgeübt!
Rechte und Pflichten des Vertragsgebers!
§1
Der Herr wird die auszubildende Sklavin/Zofe, Ficksau einer weiter führenden Erziehung zur seiner Sklavin und Hündin angedeihen lassen.
§2
Der Herr verpflichtet sich, die Dienerin und Sklavin, nach ihrer Ausbildung(Weiterbildung) in seine Dienste zu übernehmen, sofern es seine Zeit zulässt.
§3
Der Herr erhält das Recht über den Körper der Sklavin/Zofe, Ficksau vollkommen frei zu Verfügen. Er kann sie in der Öffentlichkeit Bloßstellen. Das Anbringen von Intim Tattoos und Schmuck, bei der Zofe ist sein Recht.
§4
Der Herr kann die Nutte jederzeit und an jedem Ort seiner Wahl, an Dritte Personen (gleich welcher Anzahl) für jegliche sexuelle Handlungen zur Verfügung stellen und oder Männlichen Tieren zu zuführen.
§5
Der Herr hat das Recht zu bestimmen, wo und in welchen Verhältnissen zu leben hat.
§6
Der Herr erhält sämtlich Rechte an vorhandenem Bild-Videomaterial, das die Sklavin zeigt. Und ist somit auch unverzüglich an ihn aus zu händigen und geht in seinem Besitz über. Er alleine besitzt dieses Recht, ohne Rücksprache, dieses Material zu veröffentlichen oder weiter zu geben. Etwaige Einnahmen daraus erhält der Herr.
§7
Der Herr hat das Recht, jederzeit und an jedem Ort die Sklavin zu demütigen und abzustrafen. Hierzu können auch andere Personen anwesend sein, die diese ebenfalls abstrafen.
Die Sklavin/Zofe wird nur noch als Gegenstand betrachtet und ist somit in der Hierarchie, unter der von Männlichen Tieren angesiedelt. Die Sklavin/Zofe hat weiterhin die Pflicht, jeden!! Männlichen Tier ( z.b. Rüden, Hengst) zur Totalen Verfügung zu stehen. Oral wie Anal.
§8
Der Herr hat das Recht, seine Toilettengänge an und in der Sklavin zu verrichten. Ausgenommen hiervon ist KV.
§9
Der Herr hat das Recht, an der Sklavin, sexuelle Handlungen gleich welcher Art auch immer, vorzunehmen oder auch lassen.
§10 Der Herr kann jederzeit seine Rechte erweitern und an diesen Vertrag anhängen. Auch § die die Pflichten der Sklavin somit erweitern.
Pflichten der Sklavin und Hure!
§1 Kleiderordnung.
1. Die Sklavin verliert das absolute Recht auf Kleidung, der Herr bestimmt, die Kleidung die er für sie haben will. Davon sind ausgenommen, die sie trägt zur Täglichen Arbeit.
2. In seiner Gegenwart, ist die Fickhündin Nackt, nur Halterlose Nahtnylons dazu High Heels oder Stiefel, dazu hat sie ein Breites Leder Halsband mit Öse zu tragen.
3. Hat ihr Herr die Wohnung verlassen, wird er bei seiner Rückkehr wie unter Punkt 2 Vorgeschrieben empfangen.
4. Wenn nicht vom Herrn eine bestimmte Kleidervorschrift angeordnet wird, gelten Nachfolgende Kleidervorschrift bei Anwesenheit Dritter oder beim Verlassen der Wohnung: Punkt 6, 7, 8, 9,10.
5. Bei Anwesenheit Dritter, kann der Herr jederzeit auch die Kleidervorschrift Punkt 2 anordnen.
6. Es ist der Sklavin strengstens verboten, nicht auf High Heels oder Stiefeln zu gehen, die ihr Herr ihr Zuweist. Die Absatzhöhe darf eine Höhe von 7 cm nicht unterschreiten. Es sei denn der Herr Ordnet anderes Schuhwerk an. Unterbekleidung ist vom Herrn nicht erlaubt
7. Die Sklavin hat jederzeit ein Halsband zu tragen, so dass der Herr sie wie eine Läufige Hündin an die Leine nehmen kann.
8. Ihre Beine haben ständig in Naht Nylons gehüllt zu sein.
9. Bei Öffentlichen Auftritten, sind ausschließlich hochgeschlitzte Kleider oder kurze Kleider mit tiefem Ausschnitt zu tragen.
10. Alternativ wird der Herr das Tragen eines Minirocks sowie durchsichtige Blusen oder Kleider anordnen.
11. Die vom Herrn ausgesprochenen Anordnungen sind unverzüglich auszuführen und umzusetzen.
§2 Körperschmuck und Pflege!
1. Die Sklavin hat darauf zu achten, dass ihr Körpergewicht konstant bleibt.
2. Der Körper ist bis auf den Kopf von Behaarung zu befreien.
3. Fuß und Fingernägel, sind Grundsätzlich in dunklen Rot zu lackieren.
4. Das Gesicht hat immer gut und Nuttig geschminkt zu sein
5. Der Herr kann die Sklavin an Brustwarzen, Nabel, Ohren, Nase, Clit, Schamlippen Piercen zu lassen.
6. Nach erfolgreichen Probezeit von 6 Monaten, wird der Sklavin ein Tattoo auf die Linke Seite ihres Arsches, Schambereich oder Busen gestochen, mit dem Zeichen der „O“
7. Veränderungen am Körper der Sklavin sind Grundsätzlich vom Herrn zu genehmigen.
§3 Verhaltensregeln!
1. Die Sklavin hat die Pflicht, den Herrn immer nur auf ihm angenehme Weise anzusprechen, das gilt auch in der Öffentlichkeit! (Herr, Master, Meister)
2. Die Sklavin hat jeglichen direkten Blickkontakt strengstens zu vermeiden, der Blick geht Devot zu seinen Stiefeln, sonst droht auch in der Öffentlichkeit Strafe!
3. Wann immer der Herr den Raum betritt, hat sich die Zofe, gleich ob sie steht, sitzt oder liegt, auf allen Vieren wie eine Läufige Hündin nieder zu gehen und ihre Hände auf den Rücken zu halten.
4. Wenn sie sich dem Herrn nähert, darf dieses ebenfalls wie bei der Hündin, nur auf allen Vieren geschehen.
5. Aufstehen darf die Sklavin nicht ohne ausdrücklichen Befehl des Herrn. Dieses gilt auch in der Öffentlichkeit, ausgenommen hierfür, sind die Bestimmungen von Begegnungen mit Rüden oder Hengsten (wie Oben beschrieben).
6. Wenn die Sklavin einen Raum betritt, in dem sich ihr Herr aufhält, gilt der §3, Punkt4.
7. Die Sklavin hat jeden Befehl ihres Herrn, sei er noch so Pervers sofort und ohne Gegenfrage oder Wiederrede nachzukommen.
8. Die Sklavin hat ihrem Herrn Bedingungslos zu gehorchen.
9. Die Sklavin hat in der Öffentlichkeit, ihrem Herrn voranzuschreiten und wird an der Leine oder Kette geführt.
10. Auf Befehl hat sie in der Öffentlichkeit auf allen Vieren wie eine Hündin fortbewegen.
11. Auf Befehl des Herrn, hat sich die Sklavin, auch in der Öffentlichkeit teilweise oder ganz, bis auf Nylons, Heels oder Stiefel auszuziehen.
12. Auf Anweisung des Herrn, hat die Sklavin jederzeit und Ort ihre Geschlechtsteile zu Präsentieren und zugänglich zu machen. Für Fremdbenutzung.
13. Die Sklavin muss sich selbst und ihren Geschlechtsteilen demütigende und beleidigende Namen geben und diese auch nur noch so Bennen.
14. Ohne Erlaubnis des Herrn darf die Sklavin keinen von sich laut geben, ausgenommen hiervon sind Lust und schmerzschreie.
15. Beim Autofahren, ob Fahrerin oder Beifahrerin, hat die Sklavin immer mit hochgeschobenem Rock zu sitzen, so dass die Schwanz-Fotze deutlich zu sehen ist.
16. Es ist der Sklavin strengstens verboten, ohne Erlaubnis des Herrn ihre Geschlechtsteile zum Zweck der Sexuellen Befriedigung zu berühren, hierzu wird ihr ein KG angelegt. Wenn wird ihr Herr dieses übernehmen.
17. Zusatz: Pflege der Stiefel ihres Herrn! Die Sklavin hat die Stiefel aller Art, (Leder, Reit und Gummistiefel) ihres Herrn immer und ungefragt und Aufforderung, mit der Zunge von Pisse und Fremdwichse zu befreien und sauber zu halten. Ihr Herr, lässt sich von Sklaven und Fremdschwänzen drüber wichsen und pissen, sie hat dann dafür Sorge zu tragen, dass diese immer sauber sind.
§4 Geschlechtsverkehr!
1. Die Sklavin hat die Pflicht dem Herrn jederzeit und an jedem Ort den er auswählt Sexuell zu Diensten zu sein. Dieses schließt sowohl die Orale Bedienung durch die Sklavin wie auch Anal ein. Wenn es der Herr es verlangt, hat die Sklavin ihn Anal zu bedienen! (Ihre Fotze über seinen Schwanz zu schieben und ab zu ficken, bis er abspritzt) Die Sklavin hat weiterhin die Pflicht jeden Rüden zur Totalen Verfügung zu stehen sowohl mit ihren Löchern, wie auch mit ihren Händen, Fingern, Lippen, Zunge und Deep Throat! Die Sklavin/Zofe/Hundefotze wird ausschließlich Bare ohne Kondom gefickt.
2.Die Sklavin hat nicht das Recht ohne Erlaubnis ihres Herrn, mit Dritten gleich welchem Geschlechts in Geschlechtlicher Verbindung zu treten
3. Kontakte gleicher Art sind dem Herrn anzuzeigen.
4.Wechselnde Geschlechtsverkehre mit unterschiedlichen Männern jeglicher Neigung, dienen dazu der Sklavin das Schamgefühl zu nehmen und auszutreiben
5. Der Geschlechtsverkehr, gleich welcher Art, kann und wird vom Herrn jederzeit in der Öffentlichkeit angeordnet und vollzogen werden. Dabei hat die Sklavin die Verantwortung, die Schwänze zum abspritzen zu bringen und die Schwanz Ladungen zu schlucken. Wenn sie dieses nicht vollbringt, wird sie auf das Härteste bestraft.
6. Wurde die Sklavin gefickt, oder Befriedigt, hat sie sich bei ihrem Herrn zu bedanken.
§5
1. Die Sklavin und Zofe hat über ihre Verfehlungen ein Berichtsheft zu führen. Ihr Herr wird hierfür die Abstrafung vornehmen.
2. Täglich, oder wie es die Zeit des Herrn es ermöglicht, wird ihr Herr für 30 Min. ihre Leidensfähigkeit für Schmerzen erproben und mit Probaten Mitteln, wie Peitsche, Klemmen, Klammern etc. ausweiten. Der Herr wird ihr Wächter und Peiniger sein.
3. Die Nichteinhaltung der § oder nur Teile davon, führen zu harten Abstrafung. Im Schlimmsten Fall zur Kündigung des Vertrags.
4. Die Sklavin und Zofe kann jederzeit, zum Spaß oder zum Zwecke einer Bestrafung gefesselt und geknebelt werden. Ihr Herr hat das Recht, auf ihrem Arsch der, durch Schläge der Hundehure Blutstropfen zu nehmen, indem sie Harte Prügel von ihm bekommt. Dieses Recht kann er auch anderen übertragen.
5. Die Sklavin und Zofe hat, sofern sie nicht geknebelt ist, jeden seiner Schläge mit zu zählen. Vertut sie sich dabei, wird wieder von vorne begonnen und härter zugeschlagen als Strafe.
6. Die Bestrafung kann auch in der Öffentlichkeit erfolgen, bei schwereren Vergehen der Sklavin wird sie bis aufs Blut ausgepeitscht, auch vor anderen Zuschauern und abgefickt.
7. Über die Höhe der Bestrafung entscheidet der Herr. Er kann aber von Dritten Vorschläge zur Art und Umfang der Bestrafung einholen.
8. Wie die Züchtigung durchgeführt wird, unterliegt ganz alleine den Wünschen des Herrn, wobei die Züchtigungen immer so Streng sein werden das es IMMER über das normale Maß hinausgeht, wo es der Sklavenhure und Zofe noch geile Freude bereiten könnte.
9. Benutzt der Herr noch weitere Sklavinnen oder Sklaven, so hat sie, seine ausführende Sklavin, auf Verlangen ihres Herrn, an diesen Abstrafungen vorzunehmen. Führt sie diese Abstrafung nicht zu seiner Zufriedenheit aus, wird sie selber wieder gepeitscht.
10. Nach der Bestrafung, hat sich die Sklavin und Zofe, für ihre Züchtigung bei ihrem Herrn zu bedanken. Erfolgt die Abstrafung durch Dritte, so hat sie sich selbstverständlich, auch bei diesen zu bedanken.
§6 Sonstige Pflichten und Demütigungen der Sklavin und Zofe.
1. Die Sklavin und Zofe, hat auf Befehl des Herrn zur Reinigung seines Körpers mit der Zunge beizutragen.
2. Die Sklavin Zofe kann als Gegenstand, Tisch, Stuhl usw. verwendet werden.
3. Die Sklavin kann als Tier, Pony fick bare läufige Hündin verwendet werden.
4. Wird die Sklavin und Zofe als Pony eingesetzt, kann sie vor einen Wagen, Sulky gespannt werden. Sie hat dabei Nackt zu sein, es denn ihr Herr befielt es anders. Sie hat so ihren Herrn oder bestimmte Personen in diesem Wagen zu transportieren.
5. Wird die Sklavin wie eine Läufige Hündin benutzt, so wird sie dementsprechend ausgestattet mit Hundemaske und Plug Schwanz.
6. Die Sklavin, mit dem Status eine Hündin, kann als solche auch behandelt werden kann und muss als solche auch behandelt werden. Z.b. anleinen vor einem Geschäft etc.
7. Auf Befehl ihres Herrn, darf sie die Läufige Fickhündin nur noch Nackt und auf allen Vieren durch die Wohnung bewegen. Dieses gilt auch für Outdoor, besonders für das Gassi gehen, wenn Spaziergänge anwesend sind. Die Nahrungsaufnahme geschieht wie bei einem Hund, Fressen aus dem Napf, ohne Hände.
8. Hat sie einen Status als Deckstute, so kann der Herr sie als Deckstute nutzen, sie nackt in einem Pferdestall anleinen, übernachten und sie durch wirkliche Hengste im Stall Decken lassen kann wobei Zuschauer immer erlaubt sind.
9. Zur Verrichtung ihrer Notdurft, hat die Sklavin und Zofe ihren Herrn um Erlaubnis zu fragen. Er entscheidet, wo und wie sie diese zu verrichten hat. Auch bei einfacher NS Abgabe.
10. Die Sklavin/Zofe hat sich von ihrem Herrn oder Dritter, als lebende Toilette benutzen zu lassen, dieses gilt ins besonders die Aufnahme von NS. Hierbei spielt es keine Rolle ob es direkt aus dem Schwanz oder gesammelt kommt. Hierfür wird ihr ein Pisstrichter ins Sklavenmaul geschoben.
11. Die Sklavin hat auf Befehl ihres Herrn, anderen Herrn oder Herrinen, zu Diensten zu sein, dabei spielt es keine Rolle, wie Pervers oder Abartig sie sind. Sie hat zu gehorchen und aus zu führen.
12. Die Sklavin kann Öffentlich zur Schau gestellt werden, dieses kann auch durch Fesselung an Baum, Zäunen, Hochständen oder Pranger erfolgen. Dieses erfüllt den Zweck der vollkommenen Demütigung der Sklavin.
13. Zur weiteren Demütigung und Zucht kann ihr Herr auch das Outfit, des kleinen Mädchens ( Daddy-Göre oder Schulmädchen ) anordnen. Auch dieses dient zur Zucht, Erziehung, Nutzung und Demütigung, durch ihn und Dritter. Als kleine erziehbare Göre hat sie sich den Perversen Wünschen, Reifer bis alten Daddy Schwänzen auszuliefern. Als Schulmädchen wird sie ebenfalls an und auch Dritte ausgeliefert, weitergegeben und hat diese in jeder Form zu bedienen. Ihre Kleidung hierzu wird ihr Vorgeschrieben.
14. Der Herr kann jederzeit Dritter die Erlaubnis erteilen, die Geschlechtsteile der Sklavin/Zofe zu berühren.
19. Regeln zur Vorführung: Die Sklavin/Zofe ist Nackt, bis auf Nylons Strapse und Heels, ihre Hände sind eng auf dem Rücken gefesselt. Ihr Herr führt sie an Halsband und Leine, zu den wartenden, jeder darf an den Geschlechtsteilen der Sklavin/Zofe spielen und begutachten. Auf Anweisung des Herrn hat sie die Schwänze oder Fotzen der anwesenden zu blasen oder zu lecken. Anschließend wird sie benutzt und gefickt. Der Herr hat das Recht, in ihre weitgefickte und voll gespritzte Fotze als letzter zu ficken und ebenfalls rein zu spritzen. Nach Abschluss der Fickhandlung wird sie Abgeführt soweit alle anwesenden Befriedigt wurden und die Schwänze in ihrer Fotze abgespritzt haben.
20. Die Sklavin kann jederzeit Dritter, zum abficken übergeben und ausgeliehen werden. Da sie zur reinen Befriedigung da ist.
21. Die Sklavin kann zum abficken und blasen auch Outdoor, Kino, Glory Hole an Fremdschwänze für einen Geldbetrag Vermietet werden. Wobei der Ertrag der Herr bekommt, dieses dient zum Erhalt der Lebenskosten.
22. Die Sklavin/Zofe kann von ihrem Herrn an ein Bordell als Nutte abgegeben werden. Die Einnahmen stehen dem Herrn in vollem Umfang zu. Nur er bestimmt alleine ihren Anteil dazu.
23. Der Herr kann die Sklavin/Zofe weiter verkaufen, dabei verliert der bestehende Vertrag für die neue Herrschaft jede Funktion. Der neue Vertrag wird somit für die neue Herrschaft, zwischen der Sklavin/Zofe und dem jetzigen Herrn festgelegt. Der neue Herr/Herrin, kann/können ihre Wünsche beitragen.
24. Ist die Sklavin in einem Internet Chataktiv, darf sie sich nur mit Chat Teilnehmen austauschen, die ihrem Herrn genehm sind, von welchen Chat Teilnehmern die Sklavin/Zofe an gesprochen wurde bzw. sie von Usern angesprochen wurde oder gesprochen hat. Sie hat dieses unverzüglich ihren Herrn mitzuteilen. Auch über den Inhalt der Gespräche und deren Verläufe. Mit welchen Personen sie weiteren Kontakt haben darf, bestimmt ihr Herr.
25. Der Herr kann den Körper der Sklavin/Zofe mit Brennnesseln, Diesteln und Dornen behandeln.
26. Welche Tätigkeiten die Sklavin/Zofe nachgehen darf muss der Herr genehmigen.
27. Die Sklavin/Zofe hat, sofern der Herr anwesend ist, vor dem Zubettgehen seinen Schwanz zu blasen und sich in den Mund spritzen zu lassen, das gleiche gilt für seinen NS.
28. Beim Blasen der Schwänze hat die Sklavin immer die Schwanzladungen zu schlucken.
29. Der Herr kann die Sklavin/Zofe als Objekt für eine Spanking Sitzung nutzen.
30. Der Herr kann die Sklavin/Zofe auffordern dass sie ihm andere Sklaven oder Sklavinnen zubringt und vorschlägt.
31. Sind gleichzeitig mit der Sklavin/Zofe andere anwesend, (auch Rüden) die gewöhnt sind, mit Menschen Geschlechtsverkehr zu vollziehen, darf sich die Sklavin/Zofe nur noch Nackt auf allen Vieren bewegen. Sexuelle Annäherungen oder Geschlechtsakte hat sie zu dulden. Sie hat als reines Lustobjekt für jeden zu fungieren und da zu sein. Auf Befehl des Herrn, hat sie auch jeden Rüden zum Geschlechtsakt zu animieren.
Bei der Sklavin können folgende Gegenstände angewendet werden:
Klammern jeder Art und Größe, Bondage Hilfsmittel jeder Art, Ledermanschetten, Handschellen.
Dildos und Gegenstände aller Art zur Oralen und Analen Befriedigung und Dehnung des Ficklochs dienen, sowie Wachs und Gleitmittel.
Masken Augenbinden, Knebel aller Art, Tücher.
Leder, Lack, und Gummi Utensilien und Kleidung.
Peitschen und andere Gegenstände zur Züchtigung, Halsbänder jeder Art und Hundeleinen.
Streckbänke, Pranger, und Strafböcke, Käfige und Käfige mit Lichtentzug, sowie alle anderen Utensilien zur Abstrafung und Quälung.
Natürliche Straf Utensilien wie: Brennnesseln, Diesteln, Dornen, etc. Die Titten der Hunde Sklavin können sowohl Hart und Brutal gefoltert, durchstochen oder auch festgenagelt werden, sei es durch ihren Herrn oder andere, die dazu beauftragt werden.
Schamlippen, Kitzler und Brustgewichte.
Ich, der Unterzeichnende Vertragsgeber, Herr bestätige mit meiner Unterschrift, das ich meine Rechte als Herr und Gebieter nutzen werde aber ebenfalls meine Pflichten gegenüber der Sklavin/Zofe erfüllen werde.
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Datum, Unterschrift Vertragsgeber
Ich, die Unterzeichnende Vertragsnehmerin, bestätige mit meiner Unterschrift, das ich meine Pflichten als Sklavin/Zofe nachkommen werde und meinem Herrn Rechtlos und auf freiwilliger Basis zu seiner Zufriedenheit Diene.
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Datum, Unterschrift Vertragsnehmer
3 years ago